Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.01.2023 Az. - 8 K 1080/21 -, „eigentlich” ein alter Bekannter: § 140 BGB. „Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.“ Anm. die sehr ausführliche und instruktive Urteilsbegründung beruht sehr verkürzt darauf, dass das Gericht frühere Rechtsprechung ablehnt, weil diese die Stellung des Rechtssuchenden verbösert. Vgl. bitte die Anm. am Ende dieses Beitrags.
Frage von RA Michael Schweizer, Bruder unserer Geschäftsführerin an ChatGPT (https://openai.com/, Feb 13 Version): „In welchen Publikationen wird das Buch „Die Entdeckung der pluralistischen Wirklichkeit“ von Rechtsanwalt Prof. Dr. Robert Schweizer bzw. die von ihm definierte „Grundnorm“ zitiert.“
Antwort von ChatGPT:
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