Markenrecht

Im Markenrecht geht es um den Schutz von eingetragenen oder noch einzutragenden Marken als Firmen- oder Produktnamen, Slogans oder auch Logos. Letztere können beispielsweise sowohl in Form eine Bildmarke mit Grafik und Text oder als reine Wortmarke schutzfähig sein. Dabei ist der Wiedererkennungswert einer Marke vor allem als erfolgversprechendes Marketing zu verstehen. Mit dem Markenrecht und der Eintragung als Marke sichern Sie sich die Vorteile und schützen sich vor Missbrauch der Konkurrenz. Die wichtigsten Gesetzesmerkmale werden so definiert, dass die Verkehrsauffassung rechtserheblich ist. Insbesondere der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) erkennen repräsentative Umfragen an. Zu diesem Thema haben wir bis hin zur Befragungstechnik oft publiziert. Wissenschaftlich - Lehre eingeschlossen - ist die Angewandte Rechtssoziologie betroffen (Professur Prof. Dr. Robert Schweizer an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München).


Kontaktieren Sie uns

Gerne sind wir bei Fragen, Anregungen oder Ideen für Sie da.

TELEFON:  +49.89.9280850Jetzt anrufen
FAX: +49.89.92808585
E-MAIL:  mail@schweizer.eu

ANSCHRIFT:
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schneckenburgerstraße 22
81675 München