Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Unsere Publikationen finden Sie hier.

Es folgen noch zahlreiche Fortsetzungen und Ergänzungen. 

Wir (Rechtsanwältin Andrea und Rechtanwälte Michael und Robert Schweizer) wünschen unserem Papa und Senior der Kanzlei und allen Vätern herzlich einen wunderschönen Vatertag! 

Geschwister

Beschluss des Gundesgerichtshofs vom 18. Januar 2024, Az. V ZR 182/22, eine Entscheidung ohne gerichtlichen Leitsatz.

Der BGH führt aus, Hervorhebungen von uns:

Die Dissertation betrifft die Rechtsprechung des BayObLG bis 1965. Sie können die Dissertation im Volltext

hier

nachlesen. 284 Seiten.

Angeregt haben diese Dissertation Prof. Dr. dr.h.c. Murad Ferid und Richter am BayObLG Dr. Dr. h.c. Theodor Keidel, beide bewunderte Meister Ihrer Fächer und beide große Persönlichkeiten ihrer Zeit. Prof. Dr. Schweizer gehört zur akademischen Familie Prof. Ferids. Prof. Ferid hielt Vorlesungen, über deren Originalität am Abend im Freundeskreis die Studenten erzählten. Prof. Schweizer gehörte seit 1972 dem Vorstand der Internationalen Rechtsbibliothek im Institut für Internationales Recht unter Vorsitz Prof. Ferids, seit 2004 hatte Prof. Sonnenberger den Vorsitz inne. Slehe Festschrift für Prof. Sonnenberger zum 70. Geb.; ebenfalls akad. Familie Prof. Dr. Murad Ferid dort Beitrag Prof. Dr. Schweizer: „Die Bedeutung der pluralistischen Wirklichkeit für das Recht.” https://www.schweizer.eu/images/Die_Bedeutung_der_pluralistischen_Wirklichkeit_in_Sonnenberger.pdf     

Amtsgericht München Beschkuss vom 1.2.2023,

Orientierungssatz

Ist eine Wildkamera des Nachbarn so aufgestellt, dass die Möglichkeit des Erfassens des Nachbargrundstücks besteht, so begründet dies einen Unter­lassungs­anspruch. Dieser entfällt nicht dadurch, dass die Kamera entfernt und zugesichert wird, dass sie nicht mehr aufgestellt wird („identifizierte Wiederholungsgefahr”).

OLG Hamburg Beschluss vom 9.2.2024,  Az. 7 W 11/24. Orientierungssatz:

Die Plattform Kununu muss Klarnamen herausgeben, damit ein Arbeitgeber die Echtheit einer Bewertung überprüfen kann. Bestehen Zweifel, dass es sich bei dem Verfasser um eine Person handelt, welche tatsächlich in dem betreffenden Unternehmen gearbeitet hat, so muss die Bewertung gelöscht werden.

schmudo 2014

Die Frühaufsteher am Schmu 27.2. 2014, heuer war der Schmu am 8. Februar 2024, Zehnjahresjubiläum

Begriffe

Früher hätte man das Fasnetskind in aller Früh „getauft”. Diesen Brauch gibt es heuer nicht mehr. Die Begriffe „Fasnetskind”, „Fasentskind” und andere mehr werden auch in Wörterbüchern unterschiedlich verwendet. Für diejenigen, die  einfache, klare, wenn auch sprachwissenschaftlich noch zu verifizierende Unterscheidungen wünschen, Hervorhebungen von uns:  „Fastenskind” ist am Schmudo nicht gefragt, sehr wohl jedoch das Fasentskind. Die Fastenzeit beginnt mit dem Ascherittwoch. Noch mehr Begriffe verwirren. Man wird sich vereinfachend darauf einigen können: Geehrt wurde vor zehn Jahren Prof. Schweizer als Fasentskind. Fasent= Fasching, Fastnacht.

Zur Geschichte:

Von Anfang an war Gert Glattacker bei den Burda-Blaujacken dabei. Im Jahr 2018 wurde bereits sein fünfzigjähriges Jubiläum mit einer Ausstellung gefeiert. Gert Glattacker - so ist es historisch festgehalten - verkörpert die Burda-Fasent und die Taufe des „Blaujacken-Kindes" im Keller der Althistorischen Narrenzunft.  Die firmeninternen Feiern zur Fasnet haben bei Burda in Offenburg eine über hundertjährige Tradition. In diesem Jahr 2024 war der komplette Burda-Vorstand beim „Narrenhock der Althistorischen Narrenzunft im Keller der Althistorischen Narrenzunft” anwesend. Am 9.2.2024, berichtete das Offenburger Tageblatt eingehend.

Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht Entscheid vom 7.11.2023, Az. B- 07.11.223

Die INGRESnews berichten in der Ausgabe Januar 2024, monatsaktuell:

BGH, Beschluss vom 13, Dezember 2023 bekannt gegeben am 1.02.2004. Vorinstanz OLG München. Leitsätze:

Recht zum Wo.ende: Blendwirkung einer Photovoltaikanlage auf das benachbarte Wohnhausgrundstück

Landgericht Frankenthal Urteil vom 22.8.2022, Az. 9 O 67/21: Zur Blendwirkung einer Photovoltaikanlage auf das benachbarte Wohnhausgrundstück.