Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Landgericht Frankfurt a.M. Urteil vom 7.9.2023, Az. -2-13 S 116/22-

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.09.2023
- 2-13 S 116/22 -
Klage wegen Beeinträchtigungen des Gemeinschafts­eigentums müssen von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft geführt werden
Keine Prozess­führungs­befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers
Kommt es zu Beeinträchtigungen des Gemeinschafts­eigentums, so ist nach § 9 a Abs. 2 WEG die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft klagebefugt. Der einzelne Wohnungseigentümer kann demgegenüber nicht klagen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob ein Wohnungseigentümer im Januar 2022 vor dem Amtsgericht Bensheim Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer. Es ging dabei um eine Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums. Der Kläger wollte Zugang zu bestimmten Räumen im Kellergeschoss der Wohnanlage. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.

Keine Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümers
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Beklagten. Die Klage sei mangels Prozessführungsbefugnis des Klägers unzulässig. Für die Rechte aus dem gemeinschaftlichen Eigentum sei nach § 9 a Abs. 2 WEG allein die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband ausübungsbefugt. Bezüglich des Gemeinschaftseigentums bestehen die Pflichten der Wohnungseigentümer nur gegenüber dem Verband, der daher insoweit auch allein zur Ausübung der Rechte aus § 14 WEG und § 1004 BGB befugt sei. Die Konzentration der Prozessführungsbefugnis umfasse auch auf § 985 BGB und § 861 BGB gestützte Ansprüche.

Anspruch auf Unterlassung steht weiterhin Wohnungseigentümer zu
Zwar habe weiterhin jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, so das Landgericht, dass Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums unterbleiben. § 9 a Abs. 2 WEG weise die Ausübung dieser Ansprüche aber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu.

BGH. Urteil vom 26.9.2023, herausgegeben heute, 24.11.2023, Az. X ZR 76/21 - Bundespatentgericht

Bundespatentgericht Beschluss vom 20.9.2023, Az. 29 W (pat) 515/21 Nektar von Besenheideblüten 

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BGH Urteil vom 26.1.2023, herausgegeben heute am 16.11.2023, Az. I ZR 176/19. Die wohl schwerlich eine Lücke lassenden Leitsätze:

Die Liebste zu Ihrem Mann:

„Schatz, sag mir doch mal wieder die drei Worte, die jede Frau so gern von ihrem Mann hört.”

_Er: „Du hast recht”_______________________________________________________________________

Sie: „Nein, ich meine die anderen drei.”_______________________________________________________________________

Er: „ich bin schuld”

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Beim Arzt

Der Bayerische Rundfunk überschreibt seine Sendereihe:

Karikaturist, Satiriker, Schauspieler und Regisseur: Mit seinen Werken hat Loriot, bürgerlich: Bernhard-Viktor "Vicco" Christoph-Carl von Bülow (1923 - 2011), die deutschsprachige Kultur des 20. Jahrhunderts geprägt wie kaum ein anderer Künstler.

Aus der SZ für Kinder vom 21./22.10.2023

Ein Mann geht im Einkaufszentrum in ein Geschäft. „Guten Tag, ich bräuchte bitte eine neue Brille.” Darauf antwortet die Verkäuferin: „Ja, das stimmt. Sie sind hier nämlich beim Bäcker.”

BGer Entscheid vom 3.4.2023, Az. 4A 458/2022. Anm. vorab: Diese Entscheidung zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Ist-Verkehrsauffassung normativ für medizinische Dienstleistungen ändert bzw. ergänzt. Vgl. dazu auch noch die Anmerkung am Ende. 

Allerseelen heute 2.11. und Allerheiligen am 1. November sind nach und nach zu einem Doppelfest verschmolzen.

Eingeführt wurde der Tag Allerseelen, also heute, im Jahr 998 von Odilo, dem Abt des Klosters Cluny (Frankreich).