Arbeits- und Sozialrecht

Im Arbeitsrecht gewinnen in unserer Kanzlei vor allem Fragekonstellationen Bedeutung, die mit dem Arbeitnehmer sowie dem Arbeitgeber und dem dazugehörigen Arbeitsvertrag in Verbindung stehen. Im Einzelnen können dabei Belange wie Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, die Aufnahme oder Weiterführung einer Nebentätigkeit, ein daraus fragliches Konkurrenzverhältnis, die Anwendung von Tarifverträgen, sowie die Beteiligung und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat im Fokus stehen. Daneben werden allgemeine Fragen zur Arbeitszeit, zum Gesundheitsschutz und der Arbeitssicherheit beantwortet. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen, anstehenden Betriebsänderungen oder Fusionen sowie bei Problemen mit Mobbing oder Führungs- oder Strukturproblemen im Allgemeinen bei der Arbeit.

Im Bereich des Sozialrechts beraten wir darüber, welche Rechte Ihnen aus gesetzlichen Versicherungen zustehen. Prominente Beispiele sind die gesetzliche Krankenversicherung, die Rentenversicherung (Versicherungspflicht, Altersrente, Witwenrente, ...), Unfallversicherung (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Erwerbsfähigkeit, ...) und die Sozialversicherung für Künstler.


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