Presse- und Äußerungsrecht

Auf der einen Seite stehen Verlage und sonstige Medienunternehmen, die im Vorfeld bestimmte Mitteilungen prüfen lassen können oder im Nachhinein wegen äußerungsrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Gegendarstellung, Berichtigung oder Entschädigung, zu verteidigen sind.

Im Presse- und Äußerungsrecht geht es aber auch um Abwehransprüche von Personen und Unternehmen, die aus einer Persönlichkeitsrechtsverletzung Einzelner resultieren und ihren Niederschlag in Unterlassung und Schadensersatz finden können. Unsere Kanzlei hat schon mehrere tausend Mal im Gebiet des Presse- und Äußerungsrechts beraten und Gerichtsverfahren geführt.


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