Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen, sowohl für Verbraucher als auch für die sonstigen Marktteilnehmer. Die Idee eines „freien Marktes“ steht dabei im Spannungsfeld zwischen unternehmerischer Freiheit und wettbewerbswidrigen Ideen, beispielsweise für Produkte und Werbekonzepte. Daher ist es für Unternehmen bereits in der Konzeptionsphase sinnvoll Beratung für Fusionen, Kampagnen und Packungsgestaltungen in Anspruch zu nehmen, um ein risikofreies und erfolgreiches Konzept entwickeln zu können.

Auf der anderen Seite unterstützen wir Sie bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen sowie Schutzschriften. Bundesweit bekannt wurde unsere Kanzlei auch durch die Kartellrechtsverfahren zur Missbrauchsaufsicht über Pharmaunternehmen. Die Abhandlung “Empirische Kartellrechtsforschung” ist heute noch so aktuell wie damals und wird im Schrifttum (eine Doktorarbeit eingeschlossen) verwertet. Für Juristen und auch für Marktforscher in den Unternehmen eröffnen sich hier neue Wege. Für das Kartellrecht ist selbst heute noch die Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhalts mit repräsentativen Umfragen eine Entdeckung anders als im Recht des unlauteren Wettbewerbs - etwa zur Ermittlung der Irreführungsgefahr.


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