Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Methodisch ein ungewöhnliches, für jeden Juristen instruktives amtsgerichtliches Urteil: AG Koblenz Urteil vom 9.2.2023, 1459, Az. 4 C 425/22 WEG. Eine wertvolle Ergänzung findet sich in der Doktorarbeit von Christoph Parchmann, Pluralistische Wirklichkeit und Verwaltungsrecht - Das Beispiel der baurechtlichen Verunstaltungsvorschriften.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.01.2023 Az. - 8 K 1080/21 -, „eigentlich” ein alter Bekannter: § 140 BGB. „Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.“ Anm. die sehr ausführliche und instruktive Urteilsbegründung beruht sehr verkürzt darauf, dass das Gericht frühere Rechtsprechung ablehnt, weil diese die Stellung des Rechtssuchenden verbösert. Vgl. bitte die Anm. am Ende dieses Beitrags.
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