Amtsgericht Rinteln Urteil vom 4.4.2023, Az. 24 OWi 52/22

Auch wenn man sich ans Tempolimit hält, kann man zu schnell unterwegs sein. Wie das? Das Amtsgericht Rinteln sagt es Ihnen.

„Wer ein Auto steuert, muss das Tempo an die Sicht­verhältnisse anpassen. Dazu zählt auch, im Zweifel langsamer zu fahren, als es erlaubt ist, oder stehen zu bleiben. Sonst drohen Geldbußen, und man muss womöglich für etwaige Unfall­kosten haften. 
Der Fall
In dem Fall ging es um einen Fahrer, der bei tief stehender Sonne trotz Sicht­einschränkung mit gleichem Tempo weiter­gefahren war - mit 40 km/h war er zwar nicht schneller als mit der vor Ort erlaubten Höchstg­eschwindigkeit unterwegs. Die Sonne blendete ihn aber, so dass er ein parkendes Auto zu spät sah und verunfallte.

Das Gericht
Für das AG Rinteln hätte der Fahrer die Geschwindigkeit sorgfältig an die Sichtverhältnisse anpassen müssen, § 1 Straßenverkehrsordnung. Er hätte dann erkennen können, dass das Tempo für die schlechten Sichtverhältnisse zu hoch war. Das Gericht verurteilte den Fahrer zu 145 Euro Geldbuße. Außerdem haftet er für die Kosten des Unfalls.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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