Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Bundesgerichtshof Urteil von heute, 15.9.2023. Pressemitteilung des BGH vom 15.9.2023. Eine im Nachbarrecht weniger bekannte Anspruchsgrundlage: culpa in contrahendo, c.i.c., schuldhafte Verletzung von Pflichten vor einem Vertragsabschluss. Der jetzt vom BGH entschiedene Fall bildet ein Musterbeispiel. Culpa in contrahendo gilt nicht nur im Nachbarrecht, sondern grundsätzlich bei allen Schuldverhältnissen.
Die Kernsätze
BGH Urteil vom 21. August 2023, Az. NotZ (BrfG) 4/22, Einspieldatum und Pressemitteilung 23.8.2023. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht. Das Nebeneinander von Notariaten und Anwatsnotariaten berücksichtigt der BGH.
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