Pressemitteilung des Deutschen Presserats vom 15.9.2023. Hervorhebungen von uns. Vgl. auch zu diesem Fall „Diözese Eichstätt” die Anmerkung am Ende.

Das SCHWABACHER TAGBLATT wurde gerügt für einen Beitrag unter der Überschrift „Die Kirche kann nicht untergehen. Niemals“. In dem Interview äußerte sich der älteste Priester des Bistums Eichstätt zu seiner Person und seiner beruflichen Laufbahn. Was die Leser nicht erfuhren: Das Gespräch war nicht von der Redaktion, sondern von einem Mitarbeiter der Pressestelle der Diözese Eichstätt geführt worden. Damit wurde den Lesern eine interessengeleitete Berichterstattung als unabhängiger Journalismus verkauft. Die in Ziffer 6 des Pressekodex verankerte Pflicht zur klaren Trennung von Tätigkeiten hätte einen entsprechenden Hinweis allerdings zwingend erfordert.

Anmerkungen

1. Ziff. 6 des Pressekodex und seine Richtlinie 6.1, welche der Deutsche Presserat herangezogen hat, bestimmen - Hervorhebungen von uns:

ZIFFER 6 – TRENNUNG VON TÄTIGKEITEN
Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.

Richtlinie 6.1 – Doppelfunktionen
Übt ein Journalist oder Verleger neben seiner publizistischen Tätigkeit eine Funktion, beispielsweise in einer Regierung, einer Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen aus, müssen alle Beteiligten auf strikte Trennung dieser Funktionen achten. Gleiches gilt im umgekehrten Fall.

2. https://www.bistum-eichstaett.de/stabsstelle-medien-oeffentlichkeitsarbeit/team/

Die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit ist somit so besetzt, begonnen bei der „Leitung Bischöfliche Pressesprecherin”, wie es der ehrwürdigen Diözese Eichstätt zusteht. Der Verf. dieser Zeilen unterstellt die Verhältnismäßigkeit als Mitglied einer christlichen Studentenverbindung. Aber, es leuchten doch viele Fragezeichen auf. Der Presserat, dem der Verf. jahrelang angehörte, hätte noch mehr ethische Bestimmungen als verletzt aufführen können. Mehr als Rüge geht nach dem Pressekodex mit seinen ethischen Normen jedoch sowieso nicht. 

3. Künstliche Intelligenz

Wer sich bei bing erkundigt, kann den Eindruck gewinnen, dass das „Team der Stabsstelle Medien und Öffentlichkeitsarbeit” und wer auch sonst involviert ist, eine Auffrischung verdienen würden. Vielleicht hat auch insoweit die Rüge etwas Gutes bewirkt.

Prof. Dr. Robert Schweizer

Prof. Dr. Robert Schweizer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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