Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 30.11.2022, Az. - 6 O 187/22 - Am 1.1.2022 hatten wir an dieser Stelle schon geschrieben: Die Urteile zum Notwegerecht häufen sich. Das LG Frankenthal hat sich nun zu Umfang, Grenzen und Voraussetzungen eines Notwegerechtes geäußert.
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 21.03.2023 Az. 4 L 438/23.GI. Im Volltext liegt das Urteil noch nicht vor. Wir berücksichtigen eine Pressemitteilung des VG Gießen. Das Verwaltungsgericht Gießen lehnte den Antrag eines Anwohners einer Gemeinde im Wetteraukreis ab, der sich gegen eine Verpflichtung zum Rückschnitt seiner Hecke wandte.
Bundesgerichtshof Urtei vom 26. Januar 2023, bekanntgegeben 29.3.2023, Az. I ZR 111/22. Hervorhebungen von uns. An erster Stelle wird der Nutzer an Rechtsmissbrauch denken. Wir geben deshalb ausführlicher die Begründung des BGH zum Fehlen eines Rechtsmissbrauchs wieder.
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 07.09.2022 Az. - 8 U 52/21 -20.03.2023 Kurz: Dass Äste herüberragen, ist unerheblich. Entscheidend ist, wo die Stämme stehen.
Methodisch ein ungewöhnliches, für jeden Juristen instruktives amtsgerichtliches Urteil: AG Koblenz Urteil vom 9.2.2023, 1459, Az. 4 C 425/22 WEG. Eine wertvolle Ergänzung findet sich in der Doktorarbeit von Christoph Parchmann, Pluralistische Wirklichkeit und Verwaltungsrecht - Das Beispiel der baurechtlichen Verunstaltungsvorschriften.