Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
BVGer vom 11.1.2023 Entscheid vom 11.1.2023 Az. B-444/2022 Verwechslungsgefahr zwischen RED BULL und RED DRAGON für Energydrinks; [Anm.: anwendbar auch für Deutschland, RED BULL war Widerspruchsmarke, RED DRAGON angefochtene Marke].
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 25.01.2023, Az. - 4 L 2623/22.GI -. Anm. Das Problem: Können für von der Gemeinde bereits durchgeführte und für künftige Heckenschnitte im Vorhinein „auf Vorrat" Zwangsmittel festgelegt werden? Antwort: grundsätzlich nicht.
Bundesgerichtshof Urteil vom 8. November 2022, Az. II ZR 91/21. Die Leitsätze verstehen sich von selbst und vermitteln wichtige Anspruchsgrundlagen. Hervorhebungen von uns.
Landgericht Oldenburg, Beschluss vom 07.11.2022, Az. 4 Qs 368/22. In Ziff. 2 des Beschlusses bestimmt das Gericht: Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis zu Recht nach § 111a StPO vorläufig entzogen.
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 25.01.2023 Az. - 9 K 2995/22.TR - Anmerkung: Ein Beispiel dafür, dass vor allem auch im öffentlichen Recht, ständig die Rechtsgrundlage zu hinterfragen ist und bei scheinbar rechtmäßigen Anordnungen die Rechtsgrundlage nicht stimmen kann.