Landgericht Krefeld, Urteil vom 21.09.2022, Az. - 2 S 27/21 -

Leitsatz mit den Worten des Gerichts
Kein Zugang einer Kündigung durch mündliche Information über Einwurf in den Briefkasten des Empfängers.
Um 22.30 Uhr in Briefkasten geworfene Kündigung geht erst am nächsten Tag zu.

Der Fall
Am 4. Februar 2020 warf die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen um 22.30 Uhr die Kündigung über das Mietverhältnis in den Briefkasten des Vermieters. Zudem teilte sie dem Vermieter über die Gegensprechanlage mit, dass sie die Kündigung in den Briefkasten geworfen hat. Der Vermieter nahm jedoch das Kündigungsschreiben erst am Folgetag aus den Briefkasten. Der 4. Februar 2020 war der dritte Werktag des Monats. wäre die Kündigung zum Ende des Monats April 2020 wirksam, wenn der Zugang an dem Tag erfolgte. Sollte das Kündigungsschreiben erst am Folgetag zugegangen sein, wäre die Kündigung erst zum Ende des Monats Mai 2020 wirksam (siehe: § 573 c Abs. 1 BGB).

Rechtlich

Eine mündliche Information, dass eine Kündigung in den Briefkasten eingeworfen worden ist, bewirkt nicht, dass die Kündigung zur Zeit der Information übermittelt wurde. Die Kündigung ist somit erst am 5. Februar 2020 dem Vermieter zugegangen. Es ist unerheblich, ob der Mieter dem Vermieter vollständig den Inhalt der Kündigung mitgeteilt hat. Eine solche mündliche Kündigung wäre wegen Nichteinhaltung der Schriftform des § 568 BGB unwirksam.

Es ist nach den gewöhnlichen Verhältnissen nicht zumutbar, um 22.30 Uhr den Briefkasten daraufhin zu überprüfen, ob rechtserhebliche Erklärungen eingeworfen wurden. Die mündliche Information über den Einwurf ändert daran nichts. Dem Empfänger ist einzuräumen, dass er zur Nachtzeit keine Kenntnis nehmen musste und damit den Lauf der Kündigungsfrist verschob.

Anmerkung

Diese Rechtssätze sind fest gemauert in der Erden. Dagegen hilft kein Treu und Glauben. Selbst eine Änderungszusage muss vorschriftsmäßig schriftlich sein.

Prof. Dr. Robert Schweizer

Prof. Dr. Robert Schweizer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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