Der TAGESSPIEGEL hat wohl am 5.3. als erster berichtet, was auch ohne Gutachten Presserechtler und Historiker mit Sinn für die Geschichte der Pressefreiheit nicht überrascht:
„Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lässt den erst im vergangenen Jahr gestarteten Online-Informationsdienst für juristische und rechtspolitische Nachrichten „Libra Rechtsbriefing“ stoppen. Grund dafür ist ein vom Ministerium selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, wonach das Briefing als Verstoß gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse bewertet wird.”
Der TAGESSPIGEL kritisiert mit Recht:
„Der Aufsichtsrat der Juris GmbH, in dem neben dem Justizministerium auch das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Innern und für Heimat vertreten sind, muss sich nun vorwerfen lassen, die Entwicklung des neuen Angebots nicht mit dem gebotenen Gefühl für die nötige „Staatsferne der Presse“ verfolgt zu haben.”
Anmerkung
Ist nicht das Gebot der Staatsfreiheit der Presse in den Kreisen der Beteiligten längst sogar ein Allerweltsthema? Dass Gesundheitsminister Jens Spahn „sein” stark beworbenes „nationales Gesundheitsportal" nicht nur aus kartellrechtlichen Gründen, sondern auch wegen des Gebots der Staatsferne der Medien aufgeben musste: Kann dies an den Beteiligten - wie dem Bundesjustizminister und seinen Ministeriumsmitarbeitern und an den Aufsichtsräten aus dem Bundesministerium der Finanzen und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat spurlos vorbei gegangen sein? Und was ist mit den Experten von Juris? Genügt nicht schon das Wissen von Bundesjustizminister mit Mitarbeitern und den juristischen Experten von Juris allein?
Aber nicht genug: Die Staatsferne der Medien ist auch sonst ein bekanntes Thema. Allein unsere Kanzlei hat sieben Mal an dieser Stelle aufgrund von Urteilen auf dieses Gebot hingewiesen. Diese Urteile wurden auch sonst in den Medien besprochen. So mit Hinweis auf die Vorinstanzen das BGH-Urteil vom 14. Juli 2022, Az. 5 ZR 77/21: „Grenzen kommunaler Publikationen durch Staatsferne der Medien”. Darf gefragt werden, was das Gutachten (auf Kosten der Steuerzahler) gekostet hat? Und ob nicht noch viel öfters schon längst auf die Verfassungswidrigkeit aufmerksam gemacht worden ist?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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