Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Zur Kanzleiorganisation Bundesgerichtshof Beschluss vom 15.9.2020, Az. VI ZB 60/19, bekannt gegeben heute, 12.10.2020. Hervorhebungen durch uns.
Bei einer vom Anwalt nicht zu vertretenden technischen Störung muss er alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Fristwahrung ergreifen, so hat der BGH auch schon am 14. September 2017 - IX ZB 81/16 entschieden. Was muss der Anwalt [oder eine zuverlässige Fachkraft] tun, wenn Versuche scheitern?
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2020, - 10 L 1954/20 -
Direkt betrifft der Beschluss die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften. Das VG nimmt an, dass Schutzmaßmaßnahmen und Hygienekonzept ausreichend vor Infektion schützen. Auf eine Gefährdung der Eltern hinzuweisen, genügte nicht. Übrigens: Wissen Sie, bei wem ein Befreiungsantrag zu stellen ist?
Heute, 12.10.2020, berichtet faz.net über einen wertvollen Erfahrungsbericht des Richters am Landessozialgericht Berlin André Lietzmann. Der Senior unserer Kanzlei bestätigt diesen Bericht für den Vergleich mit Vorlesungen (an der LMU München). Auch bei (Präsenz-)Vorlesungen mit vielen Hörerinnen und Hörern überblickt der Unterrichtende, wie der Unterricht angenommen wird. Digital eben nicht. Hervorhebungen von uns.
Ein Mann klingelt an der Haustür. Aus der Türsprechanlage tönt eine Kinderstimme. Fragt der Mann: „Kann ich mal deine Eltern sprechen?” Sagt der Junge: „Die sind im Schlafzimmer; kommen sie später wieder.” Als der Mann erneut klingelt, antwortet der Knirps: „Die sind auf dem Speicher, kommen sie später wieder.” Nach 10 Minuten: „Kann ich jetzt Deine Eltern sprechen?” - „Geht nicht, die sind gerade im Keller.“ - „Meine Güte, was machen die denn die ganze Zeit?” Der Junge: „Die suchen mich.”
Quelle: bei unserem Mandanten SUPERillu, 46/2012.
Verwaltungsgericht Koblenz Urteil vom 9.9.2020, Az. 2 K 1308/19 KO.
Halteverbotsschilder müssen so aufgestellt werden, dass sie von einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nach dem Abstellen des Fahrzeugs durch einfache Umschau zu erkennen sind. „Einfache Umschau” ist ein willkommenes Schlagwort.
Bundesfinanzhof Beschluss vom 13.6.2020, Az. VIII B 166/19.
Der nicht zur Veröffentlichung vorgesehene Leitsatz: Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, welcher gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG den vollständigen Abzug der Aufwendungen für einen Kanzleiraum in der heimischen Wohnung als häusliches Arbeitszimmer eröffnet, ist bei Rechtsanwälten nicht isoliert für deren einzelne Tätigkeiten, sondern für sämtliche Tätigkeiten zu bestimmen. Dass das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt darstellt, reicht für einen unbegrenzten Betriebsausgabenabzug nicht aus.
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