Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Überliefert wird, dass Luther, damals Mönch und Theologieprofessor, am 31. Oktober 1517 - am Abend vor Allerheiligen - an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg 95 Thesen in lateinischer Sprache zu Ablass und Buße angeschlagen hat. Die Thesen wandten sich - wie vielen bekannt - gegen den Ablasshandel und gegen seine Grundlage: die Lehre, es sei möglich, Sündenstrafen durch Geld abzukaufen.

BVerfG Beschluss vom 19.8.2020, Az. 1 BvR 2249, bekannt gegeben heute 29.10.2020.

Der Beschwerdeführer hatte eine Sozialarbeiterin als „Trulla” bezeichnet und wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil mit einer schablonenhaften Begründung. Es entsteht der Verdacht, dass Rechtsanwälte darauf achten müssen, ob Berufungsgerichte mit derartigen Begründungen  Urteile durchwinken. Das Bundesverfassungsgericht hat sich jedenfalls offenbar veranlasst gesehen, ein Exempel zu statuieren und lehrbuchartig darzustellen, wie Berufungsurteile zur Meinungsfreiheit und zur Schmähkritik abzufassen sind.  

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 20.10.2020, - 6 B 5352/20 - Hervorhebungen von uns.

Ein Rechtsanwalt bemüht sich eine Viertelstunde lang, seinen friedfertigen Mandanten zu einer Nachbarschaftsklage zu überreden, bis der Mandant aufgibt: „Ich stimme zu. Ich bin am Ende meiner Ertragsfähigkeit.”

Wie haben wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte uns als Pioniere gefeiert.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.10.2020 Az. - 2 C 41.18 -
Journalisten haben Anspruch auf Auskunft aus einem abgeschlossenen Disziplinar­verfahren. Der Auskunftsanspruch der Presse geht dem informationellen Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Beamten in Fällen dieser Art vor. Rechtsgrundlage ist das Personalaktenrecht in Verbindung mit § 111 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes. 

Was ist ein gemischter Vierer, wenn nur Männer spielen?

„Die einen können spielen und die anderen nicht!”

Ist es eine Sünde, am Sonntag Golf zu spielen?
„So wie mancher spielt, ist es immer eine Sünde!”

Uschi: „Ich suche keinen Mann, der meine Probleme löst. Einer, der nicht selbst zum Problem wird, würde mir schon reichen.”

Bundesgerichtshof Beschluss vom 24. September 2020, Az. I ZB 59/19. Die vom BGH in dem heute bekannt gegebenen Beschluss gestellte Frage hat in der Sache schon Viele umgetrieben, noch ehe es EG-Richtlinien gab.

OLG Hamburg Urteil vom 2. Juli 2020, Az. 308 0 343/16. Hervorhebungen von uns.

Medienbeobachter benötigen eine digitale Verarbeitungslizenz für den Fall, dass sie ganze Zeitungsseiten einscannen oder ausgeschnittene Zeitungsartikel in ihrer Datenbank speichern. Eine Lizenz via PMG kann den Kreis schließen.