Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.9.2020, Az. V ZR 80/19. Leitsätze:

Insbesondere die grafischen Unterschiede (schematisches Gesicht, Zusatz «TC» sowie Fehlen der Bezeichnung „software”) sprechen gegen eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr. so das (schweizerische) Bundesverwaltungsgericht.

Widerspruchsmarke

carl software

Angegriffene Marke

TC Carl

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 16.11.2020, - 6 L 3406/20.TR - Corona-Pandemie: Maskenpflicht in Trierer Innenstadt sei „unverhältnismäßig”, urteilt das Gericht.

OLG Koblenz Beschluss vom 20.10.2020, Az. 3 OWi 6 SsBs 258/20

Die Bußgeldstellen dürfen, um jemanden wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu identifizieren, Pass- oder Ausweisfotos vom Einwohnermeldeamt anfordern. Wer schmunzelnd nachdenken möchte: Unten in der Anmerkung schildern wir eine skurrile Geschichte.

EuGH Urteil vom 11.11.2020 in der Rechtsache C 61/19. „Echte Wahlfreiheit” fordert der EuGH für die Einwilligung. 

Das Urteil schließt:

Rechtsanwältin Andrea Schweizer hält heute eine Gastvorlesung an der Hochschule Landshut in der Vorlesung „Wirtschaftsinformatik, IT-Compliance“ zum Thema Datenschutzrecht. Aufgrund der durch die Coronapandemie bedingten Beschränkungen findet die Vorlesung virtuell statt.

Bundesgerichtshof Urteil vom 15.10.2020 Az. I ZR 147/18; bekannt gegeben heute 16.11.2020. Leitsätze:

Wer in der Welt der Medien eine Ahnung von Sport hat, schreibt heute über das Wochenende in Augusta und das alterslose Wunder Bernhard Langer. 

Kammergericht Berlin, Urteil vom 17.09.2020, - 8 U 1006/20 -Leitsatz: 

Lärm und Erschütterungen von einer benachbarten Baustelle können im Hinblick auf den mietvertraglichen vereinbarten Nutzungszweck einen Mangel der Mietsache begründen, ohne dass es auf Abwehr- oder Entschädigungsansprüche des Vermieters gegen den Bauherren nach § 906 BGB ankommt (Abgrenzung zum Urteil des BGH vom 29.04.2020 - VIII ZR 31/18). Das Urteil vermittelt eingehend Erkenntnisse zu Gewerberäumen und Wohnungen, auch Eigentumswohnungen.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11.11.2020, Az. C 287/19.

Die Bank kann nicht rechtswirksam einwenden, es sei technisch unmöglich, die sogenannte Nahfeld­kommunikations­funktion (NFC) für das kontaktlose Zahlen zu sperren. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind rechtsunwirksam.