Wer in der Welt der Medien eine Ahnung von Sport hat, schreibt heute über das Wochenende in Augusta und das alterslose Wunder Bernhard Langer. 

Gerald Kleffmann schreibt in der SZ ausführlich und schildert - Langer kennzeichnend - preiswürdig nebenbei,  wie sich Langer zur Pandemie äußerte:

„Da erklärte er mit Hingabe, warum das Gras anders wachse und das Herausspielen des Balles schwieriger sei. Wahrscheinlich hat Langer ohnehin jeden Halm einzeln begrüßt. Es ist - neben Talent und Fleiß - auch seine Akribie, die ihm seine Karriere ermöglichte.”

Wir haben an dieser Stelle außerhalb der Juristerei schon mehrmals über Langer als Vorbild berichtet. Die Masters hat er 1985 und 1993 gewonnen und nun am Wochenende hat der am 27.8.1957 im bayrisch-schwäbischen Anhausen geborene und aufgewachsene Golfer nicht nur den Cut erreicht (Qualifikation für die beiden Schlussrunden), sondern mit einer 64er Runde am Finaltag vor Tiger Woods Platz 29 belegt. 

Es wird keinen deutschen Golfer geben, der keinen seiner berühmten Schläge kennt. Wenn doch, dann hat er sich noch in keinem  Clubhaus aufgehalten und ist in Wirklichkeit gar kein Golfer. Am vergangenen Samstag, 14.11.2020, hat Langer den berühmten Schlägen einen spektakulären 19-Meter-Putt hinzugefügt. Wir hätten - auch wenn im Golf andere Sitten herrschen - auf dem Platz wie  Langer gejubelt.

   

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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