OLG Koblenz Beschluss vom 20.10.2020, Az. 3 OWi 6 SsBs 258/20

Die Bußgeldstellen dürfen, um jemanden wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu identifizieren, Pass- oder Ausweisfotos vom Einwohnermeldeamt anfordern. Wer schmunzelnd nachdenken möchte: Unten in der Anmerkung schildern wir eine skurrile Geschichte.

Der Fall

Die Bußgeldstelle verhängte eine Geldbuße von 150 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Fahrer legte eine Rechtsbeschwerde ein. Begründung: Die Bußgeldbehörde  hätte - so der Fahrer - vor Erlass des Bußgeldbescheides ein Personalausweisfoto rechtswidrig  beim Einwohnermeldeamt angefordert, erhalten und mit ihm den Fahrer identifiziert.

Die Begründung des OLG

§ 24 Abs. 2 Personalausweisgesetz und § 22 Abs. 2 Passgesetz erlauben, zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten die Herausgabe solcher Daten zu verlangen. Der Wortlaut dieser Normen ist zwar eventuell enger zu verstehen; aber der gesetzgeberische Wille steht einer engen Auslegung entgegen.

Anmerkung - Hochmut kommt vor dem Fall

Die LTO vom 11.11.2020 berichtet über einen skurrilen Vorfall:

Ein 23-jähriger Mann fuhr mindestens zwanzig Mal absichtlich zu schnell an einem Blitzer vorbei. Er zog Grimassen, gab  Handzeichen wie den Stinkefinger oder hielt spöttisch einen Döner hoch. Teilweise fuhr er Tempo 128 bei erlaubten 70 Kilometern pro Stunde. Er besaß nicht einmal einen Führerschein, fühlte sich aber sicher, weil er annahm, er könne nicht identifiziert werden. 

Der Wagen war nämlich von einer Autovermietung geleast und als Dienstwagen auf eine nicht mehr tätige Firma zugelassen. Es gab keine Ansprechpartner mehr, deshalb ist der Mann zunächst unbekannt geblieben. Die Polizei vermutete, der Fahrer habe das Fahrzeug unterschlagen. Aber jetzt hat eine Mitarbeiterin der Kreisbußgeldstelle den Wagen zufällig auf der Straße entdeckt. Wie es weiter geht, darf man sich ausmalen.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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