Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

LG München I Urteil vom 3.12.2020, Az. 17 HK 0 5744/20. 

Kapitän

Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil sind allgemeine Ideen, Gestaltungsprinzipien, Methoden und gemeinfreie naheliegende Motive freihaltebedürftig und können keinen Nachahmungsschutz genießen. Lehrreich an dem Urteil ist, dass Marken nicht danach geschaffen werden dürfen, ob sie gefallen oder „gut eingehen”. Vorausschauend muss auf die später nachzuweisende Unterscheidungskraft geachtet werden. In diesem Rechtsstreit hat bislang der Schmarotzer gewonnen, der von der hohen Bekanntheit des Pioniers profitiert. Es lässt sich nur achselzuckend altfranzösisch feststellen: Honi soit qui mal y pense („Beschämt sei, wer schlecht darüber denkt“).

Heute, 1.12., setzt Rechtsanwältin Andrea Schweizer ihre Vorlesung zum Datenschutzrecht im Bereich „Wirtschaftsinformatik, IT-Compliance“ fort.

BAG Urteil vom 1.12.2020, Az. 9 AZR 102/20. Das Urteil ist noch nicht im Volltext veröffentlicht. Eine Pressemeldung liegt vor. Hervorhebungen von uns. Wir hatten an dieser Stelle über das vorinstanzliche Urteil des LAG München vom 4.12.2019, Az. 8 Sa 146/19, am 5.12.2019 berichtet, vgl. bitte im Archiv dieser Meldungen. Erst der Volltext des Urteils wird zeigen können, wie das BAG die unseres Erachtens höchst sorgfältige Urteilsbegründung des LAG München überzeugend widerlegen kann. Wir werden weiter berichten.

Im entschiedenen Fall wird der Kläger als Arbeitnehmer qualifiziert, ohne dass ihm dies viel nutzen wird. Vgl. dazu bitte die  Anmerkung unten: Höhe der Vergütung. Betroffen sind, so wird neuerdings geschätzt, insgesamt 150.000 Personen, wie etwa nebenbei tätige Architekten, Designer und Programmierer sowie vor allem Pizzaboten und Fahrradkuriere.

Bundesgerichtshof Urteil vom 15.10.2020, Az. I ZR 13/19, heute bekannt gegeben.

Eingehende Leitsätze:

BVGer.Entscheid vom 30.9.2020, Az.: B-1342/2018, (fig.) APPLE ./. APPLE BOUTIQUE - kein Schutz wegen fehlender Warengleichartigkeit.

Widerspruchsmarke 

Apple

Für ein Gespräch mit dem Mandanten zu fehlender Verwechslungsgefahr wegen fehlender Warengleichartigkeit ist diese instruktive Entscheidung hervorragend geeignet. Selbstverständlich gelten für das deutsche Recht die gleichen Prinzipien wie die vom schweizerischen Bundesverwaltungsgericht für die Schweiz dargestellten. 

Bundesgerichtshof Urteil vom 2.9.2020, Az. VIII ZR. 35/19. Einmal Familie immer Familie. Im entschiedenen Fall ging es um den Eigenbedarf. Aber auch in anderen Fällen, gehören der oder die Ex juristisch zur Familie. Gleichgültig ist, ob sich Ex und Ex noch irgendwie nahe sind. Im entschiedenen Fall standen immerhin die Kinder im Fokus. Aber auch ohne diese Nähe wäre Eigenbedarf bejaht worden.

Bundesgerichtshof Urteil vom 27. November 2020, Az. V ZR 121/19. Auf der Homepage des BGH ist das Urteil noch nicht zu finden, weil es noch nicht gedruckt ist.

Für diesen Unterlassungsanspruch muss der beeinträchtigte Nachbar nicht nachweisen, dass sein Nachbar schuldhaft gehandelt hat. In dem heute entschiedenen Fall geht es um einen offenen Stall zur Pferdehaltung. Verstoßen wurde gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme.

Landgericht Rostock, Urteil vom 15.9.2020, Az. 3 0 762/18.

Das LG führt die Rechtsprechung des BGH vom 28.5.2020 und des EuGH, Urteile vom 11.11.2020 und vom 1.10.2019, fort. Diese gefestigte Rechtsprechung zerstört - sorgfältig begründet - viele Geschäftsmodelle. Wir haben über diese Urteile berichtet. Die Praxis zeigt, wie schwierig es sein kann, dass sich Rechtsprechung durchsetzt. Der vom LG Rostock beurteilte Fall ist ein Beispiel dafür, wie ausdauernd oder unwissend sich die Praxis entgegen der Rechtsprechung verhält. Rechtssoziologisch ist auch interessant: Die klagende Verbraucherzentrale hätte aberdutzende Verfahren zu führen. Im Fokus der Rechtsprechung steht, dass für den Nutzer „echte Wahlfreiheit” bestehen muss.

EuGH Urteil von heute, 24.11.2020, Az. C 59/19. Wer wegen einer unerlaubten Handlung klagt, kann dies im Land des besonderen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung tun. Das Gemeinschaftsrecht hat daran nichts geändert. 

So etwas verbindet und stärkt Paare, oder aber eher nicht!