EuGH Urteil von heute, 24.11.2020, Az. C 59/19. Wer wegen einer unerlaubten Handlung klagt, kann dies im Land des besonderen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung tun. Das Gemeinschaftsrecht hat daran nichts geändert. 

Der Fall

Die Wikingerhof GmbH & Co. KG („Der Wickingerhof”) hatte einen Vertrag mit der niederländischen Booking.com BV geschlossen, um das von ihr betriebene Hotel auf der gleichnamigen Online-Buchungsplattform eintragen zu lassen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sahen unter anderem vor, dass die Platzierung des Hotels in den Suchergebnissen von der Gewährung einer 15% übersteigenden Provision abhängig sein sollte. Der Wikingerhof sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und klagte in Kiel gegen die niederländische Gesellschaft nach deutschem Wettbewerbsrecht auf Unterlassung der 15 % Regelung. Der schließlich angerufene Bundesgerichtshof legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof vor.

Rechtliche Begründung

Mit dem Vorwurf, booking.com missbraucht seine marktbeherrschende Stellung, liegt die entscheidende Rechtsfrage im Wettbewerbsrecht. Deshalb gilt der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 7 Nr. 2 der VO Nr. 1215/2012. Nach ihm kann der Wickingerhof die niederländische Gesellschaft in Deutschland verklagen.

Anmerkung

Das LG Kiel und das OLG Schleswig vertraten noch die Ansicht, der Plattformbetreiber sei nach allgemeinen Regeln an seinem Sitz zu verklagen. Wer einmal Internationales Verfahrensrecht gehört hat, weiß, dass es diese „allgemeine Regel” zur Internationalen Zuständigkeit in Deutschland noch nie gegeben hat. Wer wegen einer unerlaubten Handlung klagt, kann dies im Land des besonderen Gerichtsstands der unerlaubten Handlung tun. Dieser Grundsatz gehört zur römisch-germanischen Rechtsfamilie. Es war folglich nur natürlich, dass das Gemeinschaftsrecht diesen Grundsatz übernommen hat. 

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

TELEFON:

+49.89.9280850

E-MAIL:

as@schweizer.eu

Zum Profil