Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 18.12.2020, Az. 4 W 842/20. Hervorhebungen von uns.

Erneut scheitert ein Anspruch an einer Gesamtabwägung im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht bei investigativem Journalismus. 

Was der Senior vor knapp zwei Jahren an dieser Stelle bei den Witzen zum Wochenende kundtat, kann ebenso die Nachfolgerin unterschreiben - es werden doch nur Witze analysiert und kategorisiert. Die vierte Kategorie wurde damals schon angefügt, damit offenkundig alles klar ist: nur Witze.

1. Männer haben immer Recht.
2. Frauen gehören in die Küche.
3. Blonde Frauen sind doof.
4. Die Erde ist eine Scheibe.

Recht in Garten und Nachbarschaft zum Wochenende: Bundesgerichtshof Urteil vom 20. November 2020, Az. V ZR 64/20. Das Wohnungseigentumsgesetz kennt vor allem drei Stimmrechtsprinzipien. Neben dem - diesem Urteil zugrundeliegenden - Kopfstimmenprinzip stehen das Wertprinzip (nach der Höhe der Miteigentumsanteile) und das Objektprinzip (Anzahl Sondereigentumsanteile). Nach § 25 Abs. 2 WEG n.F. gilt nach wie vor das Kopfstimmrecht, wenn nicht - wie meist - etwas Anderes vereinbart ist.

Bundesgerichtshof Beschluss vom 27. Januar 2021, Az.XII ZR 21/20, bekannt gegeben heute, 26.2.2021. Fallkonstellationen dieser Art gibt es öfters. Wohl sind sie darauf zurückzuführen, dass Gerichte - wie in anderen Fällen des richterlichen Dezisionismus - eigenmächtig von sich überzeugt sind. Hervorhebungen durch uns.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 08.01.2021, - 14 L 1537/20 -. 

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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24. 2. 2021, also gestern, Az. 1 StE 3/21.

Das sogenannte Weltrechtsprinzip erlaubt die weltweite Verfolgung von Straftaten, unabhängig vom Tatort und unabhängig von den Staatsangehörigkeiten des Täters und des Opfers. Auch sonst bedarf es keines speziellen Bezugs zu Deutschland. Es dient unter anderem der strafrechtlichen Verteidigung der gemeinsamen Wertegrundlage der Menschheit. Das Weltrechtsprinzip ist in § 1 Satz 1 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) aufgenommen worden. Das Urteil des OLG Koblenz betrifft den ersten Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat. 

Bundesgerichtshof Beschluss vom 28.1.2021, Az. III ZB 86/19, herausgegeben heute, 23. Februar 2021. Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung. Es handelt sich bei ihr um eine Entscheidung zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO). Stichwort von uns: System mit Abhilfe vorgelagerter Fehler.

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 13.01.2021, Az. 20 W 1742/20. Eine erhebliche Verzögerung bei Erstellung eines Gutachtens durch Sachverständigen rechtfertigt allein keine Besorgnis der Befangenheit.

Recht in Garten und Nachbarschaft zum Wochenende. Bundesgerichtshof Urteil vom 22.1.2021, Az. V ZR 12/19. Der Nachbar kann erfolgreich beanspruchen, dass die abgebrannte Wand funktionstüchtig wiederhergestellt wird.

Bundesgerichtshof vom 16. Dezember 2020 – 4 StR 526/19, heute, 18.12.2021, am Nachmittag bekannt gegeben.

Vor wenigen Tagen, am 14.2.2021, haben wir an dieser Stelle berichtet: „Mobiltelefon zwischen Ohr und Schulter rechtswidrig; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.12.2020 Az. - 1 RBs 347/20 -.”.Der BGH hat nach seiner Pressemitteilung von heute rechtsähnlich zum Bedienen eines Taschenrechners durch den Fahrer während der Fahrt entschieden und incidenter das Urteil des OLG Köln bestätigt. Ein Wunder ist das nicht. Die Rechtslage ist damit bereits gefestigt, zumal der zuständige 4. Strafsenat entschieden hat. 2017 wurde die StVO geändert. Bis dahin war nur das Benutzen von Mobil- und Autotelefonen am Steuer ausdrücklich verboten.