Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.04.2021, Az. 4 K 694/20.KO. Hervorhebungen von uns.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage von Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Shisha-Bar im unbeplanten Innenbereich (hier: faktisches Mischgebiet) abgewiesen. Das Gericht nahm an, dass nachbarschützenden Vorschriften. nicht verletzt würden. Von grundsätzlicher Bedeutung: Das Gericht bewertet Shisha-Bar als nicht störende besondere Gaststättenart.

ArbG Köln Urteil vom 15.4.2021, Az. 8 Ca 7334/20. Wer sich als Inhaber eines Kleinbetriebs ganz und gar frei fühlt, erinnert sich falsch an sein Privileg. § 23 KSchG setzt früher aus. Die Begründung ist zwar für einen Arbeitsrechtler selbstverständlich. Aber, ein Satz zuviel oder zu wenig, kann sich schon auswirken. Hervorhebungen von uns.

Amtsgericht Hannover Urteil vom 7. Januar 2021, Az. 480 C 8302/20.

Hausordnungen und -änderungen zu beschließen, ist oft schwierig. Es gibt Fälle, bei denen jahrelang um die Hausordnung gerungen wurde. So, wie im entschiedenen Fall eine Hausverwaltung das Problem in Coronazeiten lösen wollte, geht es aber dann doch nicht. Es sollte offenbar eine umstrittene Änderung durchgesetzt werden. Die auf der „Vollmachtsversammlung” gefassten Beschlüsse sind rechtswidrig. Vgl. bitte auch noch zu einem anderen Machtmodell die Anmerkung unten. Hervorhebungen von uns.

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.03.2021, Az. 2-13 T 7/21.
Ein Wohnungseigentümer kann eine Absage verlangen, wenn die Gefahr besteht, dass gegen die Corona­schutz­verordnung verstoßen wird. Die Gefahr als Kriterium wirkt sich bei überholenden Ereignissen aus. Das Urteil ist sehr ausführlich gehalten. Es erklärt ausdrücklich, dass die Novellierung des WEG nichts geändert hat.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.04.2021, Az. 15 TaBVGa 401/20.

Bundesgerichtshof Urteil vom 23. März 2021, Az. VI ZR 1180/20, bekannt gegeben am 14.4.2021. „Dieselskandal”.

Bereits der Leitsatz veranschaulicht, wie auch methodisch die Auslegung bekannter unbestimmter Rechtsbegriffe wie Sittenwidrigkeit hinterfragt werden muss.Wir befassen uns mit diesem Thema vielfach in unseren Beiträgen. Siehe bitte kurz  die Anmerkung unten. Nun zunächst der Leitsatz des BGH zu diesem Urteil vom 23.3.2021; Hervorhebungen von uns:

Bundesgerichtshof Beschluss vom 24.2.2021, Az. VII ZB 8/21. Betrifft hier die Bezeichnung der Berufungsparteien.

Stets ist stets davon auszugehen, dass die Partei mit ihrer Prozesshandlung das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht. Zu empfehlen ist, meinen wir, die angegriffene Entscheidung kopiert beizufügen.

Amtsgericht Heidelberg, Beschluss vom 19.03.2021, Az. - 45 C 2/21 -.
Stichwort: Bei Zustimmungspflicht des Verwalters zur Veräußerung einer Eigentumswohnung muss eine Klage gegen diesen gerichtet werden.