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Unsere Geschäftsführerin ist zudem Justiziarin beim Wirtschaftsverband der Markt- und Sozialforschung ADM (Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.). Im Fachbeirat des BVM (BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V.) ist sie Sprecherin des „Fachgremiums Standesregeln/Qualität/Methoden". Zum Datenschutzrecht ist besonders bemerkenswert, dass nach dem Schrifttum (Ehmann in Simitis/Hornung/Spiecker, Datenschutzrecht) die umfassenden Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gesetzeskriterium „berechtigte Interessen" zu berücksichtigen sind. Das heißt insbesondere: Wer datenschutzrechtlich verantwortlich ist, muss sich auch in den Berufsgrundsätzen und Richtlinien auskennen. Sie können auf den Webseiten der Verbände ADM, ASI (Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V.), BVM und DGOF (Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung – DGOF e.V.) eingesehen werden.

Die Berufsgrundsätze und Richtlinien sind über das Datenschutzrecht hinaus unabhängig von Verbandsmitgliedschaften verpflichtend für alle, die in Deutschland Markt- und Sozialforschung durchführen oder in Auftrag geben (u.a. im Hinblick auf die Verkehrssitte). Es bindet auch ausländische Institute und Auftraggeber, die in Deutschland Forschungsvorhaben durchführen oder in Auftrag geben.

Einen ersten Eindruck von der Reichhaltigkeit der Berufsgrundsätze und Richtlinien vermittelt eine Aufzählung der Richtlinien. Jede Richtlinie befasst sich detailliert mit dem von ihr erfassten Themenkreis. Zusammen lesen sie sich, meinen wir nach unseren Erfahrungen, wie ein Handbuch. Hier die Aufzählung der Richtlinien:

  • Richtlinie zum Umgang mit Adressen in der Markt- und Sozialforschung
  • Richtlinie für die Befragung von Minderjährigen
  • Richtlinie für Aufzeichnungen und Beobachtungen in der Markt- und Sozialforschung
  • Richtlinie für Online-Befragungen
  • Richtlinie für telefonische Befragungen
  • Richtlinie zum Umgang mit Datenbanken in der Markt- und Sozialforschung
  • Richtlinie für Untersuchungen in den und mittels der Sozialen Medien (Soziale Medien Richtlinie)
  • Richtlinie für die Veröffentlichung von Ergebnissen der Wahlforschung
  • Richtlinie für Studien im Gesundheitswesen zu Zwecken der Markt- und Sozialforschung
  • Richtlinie für den Einsatz von Mystery Research in der Markt- und Sozialforschung

Unsere Kanzlei hat für die Markt- und Sozialforschung von Anfang an beim Datenschutzrecht und der Abfassung der Richtlinien sowie ihrer Novellierung mitgewirkt. So bei den Gesprächen ab 1971 im Bundesinnenministerium zu dem ersten BDSG 1978 und insgesamt beim Recht der Markt- und Sozialforschung. Unsere zahlreichen Publikationen werden auf unserer Homepage veröffentlicht (wird zur Zeit noch weiter aufgebaut).  

   

Prof. Dr. Robert Schweizer

Prof. Dr. Robert Schweizer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

TELEFON:

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E-MAIL:

r.schweizer@schweizer.eu

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