Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.04.2021, Az. 4 K 694/20.KO. Hervorhebungen von uns.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage von Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Shisha-Bar im unbeplanten Innenbereich (hier: faktisches Mischgebiet) abgewiesen. Das Gericht nahm an, dass nachbarschützenden Vorschriften. nicht verletzt würden. Von grundsätzlicher Bedeutung: Das Gericht bewertet Shisha-Bar als nicht störende besondere Gaststättenart.

Begründung 

Das Vorhaben befindet sich nach der Eigenart der näheren Umgebung mit den dort vorgefundenen Betrieben in einem faktischen Mischgebiet. In ihm ist eine Shisha-Bar allgemein zulässig. Hinsichtlich ihres Störungsgrades liegt sie mit ihrer besonderen Form des Rauchkonsums zwischen einer Schank- und Speisewirtschaft einerseits und einer Vergnügungsstätte andererseits. Eine Shisha-Bar, die wie im vorliegenden Fall keine weiteren Freizeitangebote anbietet. Sie ist deshalb als besondere Gaststättenart einzustufen, die als nicht wesentlich störend und damit mischgebietsverträglich zu bewerten ist. Der durch den Konsum von Wasserpfeifen-Tabak auftretenden Rauchentwicklung kann grundsätzlich durch eine Entlüftungsanlage begegnet werden.

Die typische Prägung des Mischgebiets wird nicht verändert und auch im entschiedenen Fall wird nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Vor allem wenn eine Be- und Entlüftungsanlage über die östliche Dachgaube des Gebäudes installiert wird, wird im beurteilten Fall das auf der gegenüberliegenden Westseite gelegene Gebäude der Kläger auch aufgrund der meistens herrschenden Windrichtung (Süd/Südwest) nicht unzumutbare durch Tabakrauch beeinträchtigt.

Der Fall, wie er im Übrigen vom Gericht beschrieben wird: 

Die Kläger sind Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, in dessen näheren Umgebung sich neben Wohnbebauung eine Apotheke, ein Kebab-Haus, eine Bäckerei, eine Eisdiele sowie Einzelhandelsbetriebe befinden. Auf dem unmittelbar an das Grundstück der Kläger angrenzenden Anwesen, das in der Vergangenheit gastronomisch genutzt wurde, genehmigte die Beklagte eine Nutzungsänderung zur Shisha-Bar.
 

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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