Bundesgerichtshof Urteil vom 23. März 2021, Az. VI ZR 1180/20, bekannt gegeben am 14.4.2021. „Dieselskandal”.

Bereits der Leitsatz veranschaulicht, wie auch methodisch die Auslegung bekannter unbestimmter Rechtsbegriffe wie Sittenwidrigkeit hinterfragt werden muss.Wir befassen uns mit diesem Thema vielfach in unseren Beiträgen. Siehe bitte kurz  die Anmerkung unten. Nun zunächst der Leitsatz des BGH zu diesem Urteil vom 23.3.2021; Hervorhebungen von uns:

Für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln und das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des
Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen. Dies wird insbesondere dann bedeutsam, wenn die erste potenziell schadensursächliche Handlung und der Eintritt des Schadens zeitlich auseinanderfallen und
der Schädiger sein Verhalten zwischenzeitlich nach außen erkennbar geändert hat (hier: Erstreckung der Verhaltensänderung des VW-Konzerns in dem sog. "Dieselskandal" ab dem 22. September 2015 auf andere Konzernmarken; Bestätigung Senatsurteil vom 8. Dezember 2020 - VI ZR 244/20).

Anmerkung

Nun die oben angekündigte kurze Anmerkung zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Vgl. zu ihr zum Beispiel das Buch: Schweizer, Die Entdeckung der pluralistischen Wirklichkeit (im Volltext kostenlos über Google zugänglich). Weiter: mehrfach (wissenschaftliche) Festschriftbeiträge zur Bedeutung der pluralistischen Wirklichkeit für das Recht. Siehe bitte vielfach Beispiele in der Suchfunktion, insbesondere: Verkehrsauffassungs-Recht, normative und Ist-Verkehrsauffassung, Dezisionismus. Das vom BGH herausgestellte Kriterium „Gesamtbetrachtung” lässt dem richterlichen Dezisionismus freien Lauf. Insofern unterscheidet sich die deutsche Rechtsprechung nicht von der anglo-amerikanischen.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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