Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Bundesgerichtshof Urteil vom 27. 4.2021, Az. VI ZR 166/19, bekannt gegeben heute, 28.06.2021. Hervorhebungen im nachfolgenden Text von uns. Mit einem für die Praxis höchst nützlichen Hinweis auf Prof. Seitz, Der Gegendarstellungsanspruch, lässt sich im entschiedenen Fall das Ergebnis klären: Es fehlt mittlerweile die Aktualität. Vgl. bitte auch die Anmerkung.
Große Kammer EuGH Urteil vom 22.6.2021, Rechtssachen C-682/18 und C-683/18. Dieses neue Urteil kann verwirren, weil sich die Rechtsgrundlagen geändert haben. Wenn man nachliest, wie eingehend und umfassend sich die Große Kammer mit der Rechtslage befasst hat, erinnert dies an Julius Hermann von Kirchmann (1802-1884). Dazu unten in der Anmerkung am Schluss: Hier ein Überblick zur Rechtslage:
Kanzleiorganisation BGH Beschluss vom 11.5.2021, Az. VIII ZB 9/20. Hervorhebungen von uns. Dieser Beschluss gibt wieder einmal Gelegenheit, den Kolleginnen und Kollegen zur Kanzleiorganisation zu empfehlen: Berücksichtigen Sie die von uns fortlaufend aufgeführten Urteile nicht nur minutiös, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Sie mit einem Wiedereinsetzungsantrag die Frist noch retten wollen. Die Pflichten sind für den Anwalt und die Mitarbeiter so vielfältig, und diese Pflichten vestehen sich nicht von selbst, so dass sie sich der Anwalt unbedingt durchlesen muss. Bedenken Sie. dass Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Umständen einmal Vieles eidesstaatlich versichern müssen. Die Leitsätze des neuen Beschlusses:
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil vom 2. Juni 2021, Az. Ls BA 142. Die Juristen befürchten regelmäßig, dass die Rentenversichererungsträger doch noch etwas zugunsten des Weisungsrechts und der betrieblichen Eingliederung finden. In diesem Fall ist es ihnen gelungen mangels eines Sinns für Musik. Aber die Gerichte haben ausgeholfen.
Andrea Schweizer referiert morgen, 24. Juni 2021, bei der 14. Wissenschaftlichen Tagung „Smart Surveys - Neue Technologien bei Befragungen” - Thema: „Smart Surveys - So viele spannende und forschungsrelevante Daten; aber dürfen diese auch verwendet werden? Eine Betrachtung ausgewählter rechtlicher Aspekte.”
Die Tagung wird von dem Statistische Bundesamt gemeinsam mit dem ADM - Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. und der ASI - Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V. veranstaltet.
Das Programm finden Sie hier.
BGH, Urteil vom 15. April 2021 - III ZR 139/20 -, bekannt gegeben heute 22.6.2021. Der Bundesgerichtshof ändert seine Rechtsprechung. Hervorhebungen wie stets von uns. An Satzungen einer Stiftung wird kaum jeh ein Jurist herumkommen. Die Formulierungen: „Zweck der Stiftung" und „Gemeinnützigkeit” sind bestimmt genug.
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