Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Bundesgerichtshof Beschluss vom 22. Juni 2021, Az. VIII ZB 56/20: bekannt gegeben am 30.7.2021.

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Bundesgerichtshof Urteil vom 29.7.2021 Az. I ZR 139/20. Die Entscheidung des BGH liegt auch am 30.7., 13:19 noch nicht vor. 

Der krönende rechtliche Passus

Landgericht München I Urteil vom 27.7.2021, Az. 33 0 6282/19; Urteil liegt noch nicht im Volltext vor, wohl aber gleich von heute Nachmittag eine gerichtliche Presseerklärung

Das Unternehmenskennzeichenrecht an „Dschinghis Khan" im Zusammenhang mit musikalischen Darbietungen ging nicht an den Frontman oder andere Mitglieder der zwischenzeitlich aufgelösten Band. Es bleibt beim maßgeblichen Produzenten und Schöpfer des Musikprojekts. 

Die Titelschutzanzeige bleibt jedoch so wichtig wie eh und je. Bundesgerichtshof Beschluss vom 29. 6. 2021, Az. I ZB 21/20.

Bundesgerichtshof Urteil vom 29.6.2021, Az. XI ZR 46/20, bekannt gegeben heute 26.7.2021. Hervorhebungen von uns.

Bundesgerichtshof Urteil vom 16. April 2021, Az. V ZR 85/20. Herausgegeben am 19.7.2021, Hervorhebungen von uns.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2021, Az.- 7 B 369/21 -

Bundesgerichtshof Urteil vom 11.6.2021, herausgegeben heute, am 23.7.2021, Az. V ZR 41/19.

Ein Woh­nungs­ei­gen­tü­mer kann sich auch nach der WEG-Re­form 2020 wei­ter­hin selbst gegen Stö­run­gen des Son­der­ei­gen­tums weh­ren, auch wenn zu­gleich das Ge­mein­schafts­ei­gen­tum davon be­trof­fen ist. Dies gilt jedoch nur für Un­ter­las­sungs- und Be­sei­ti­gungs­an­sprü­che, nicht jedoch bei Schadensersatzansprüchen.. Scha­den­er­satz­ kann erfolgreich nur die Ge­mein­schaft der Ei­gen­tü­mer ver­lan­gen.

BVerfG Beschluss vom 1.6.2021, Az. 1 BvR 2374. Beschwerde gegen dritte Start- und Landebahn gescheitert. Zur Tech-Hochburg München, vgl. bitte die Anmerkung unten. Man könnte sie auch überschreiben: In München ergibt Eins das Andere.

BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 167/20, herausgegeben am 16.7.2021. Der Leitsatz: