BVerfG Beschluss vom 1.6.2021, Az. 1 BvR 2374. Beschwerde gegen dritte Start- und Landebahn gescheitert. Zur Tech-Hochburg München, vgl. bitte die Anmerkung unten. Man könnte sie auch überschreiben: In München ergibt Eins das Andere.
Der Bund Naturschutz ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung des Flughafens München um eine dritte Start- und Landebahn gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, weil eine Grundrechtsverletzung mangels Vorlage erforderlicher Unterlagen nicht hinreichend dargelegt worden ist. Darüber hinaus hat das BVerfG in vier weiteren Verfahren, die sich gegen Planfeststellungsbeschlüsse und dazu ergangene gerichtliche Entscheidungen zu den Flughäfen München und Frankfurt am Main richteten, die Verfassungsbeschwerden weiterer Beschwerdeführer nicht zur Entscheidung angenommen. Insoweit hat die zuständige Kammer gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG von einer Begründung der Entscheidung abgesehen.
Vorgeschichte des Verfassungsbeschlusses
Beschwerdeführer war der Bund Naturschutz, der auch Eigentümer durch das Vorhaben unmittelbar in Anspruch genommener Grundstücke ist. Seine Einwendungen richteten sich unter anderem gegen das dem angegriffenen Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Luftverkehrsprognosegutachten sowie dessen gerichtliche Kontrolle. Der Bund Naturschutz machte insbesondere geltend, der Verwaltungsgerichtshof München habe die gerichtliche Kontrolle der Luftverkehrsprognose nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechend durchgeführt.
Der Verband hat eingewandt: Eine ausreichende Kontrolle ist mangels Offenlegung der Prognosegrundlagen unmöglich gewesen. Der Naturschutzbund hat den Prüfungsumfang bezüglich der Prognosemethodik eingeschränkt, obwohl die Frage, ob eine Prognose einwandfrei zustande gekommen ist, der vollständigen gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Geltend gemacht wurde ausdrücklich: Der Methode der Luftverkehrsprognose fehlt es hier an Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Verschiedene Prognosegrundlagen sind unter Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht offen gelegt worden. Die Prognose hat daher weder durch die Behörde oder deren Qualitätssicherer noch durch den Beschwerdeführer oder die Gerichte überprüft werden können.
Außerdem hat der VGH - so der beschwerdeführende Verband - für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses auf den Tag der Behördenentscheidung als entscheidungserheblichen Zeitpunkt abgestellt, obwohl die Planrechtfertigung danach – aber noch während des gerichtlichen Verfahrens – entfallen ist, weil die Erwartungen der Luftverkehrsprognose tatsächlich nicht eingetreten sind.
Rechtliche Beurteilung durch das BVerfG
Das BVerfG sah keine mögliche Grundrechtsverletzung hinreichend dargelegt. Das BVerfG hat deshalb die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Möglichkeit einer Verletzung der Rechtsschutz- und Eigentumsgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 14 Abs. 3 GG ist wegen einer unzureichenden Kontrolle der Grundlagen der Luftverkehrsprognose nicht hinreichend dargelegt worden.
Der Beschwerdeführer habe es insbesondere versäumt, alle Schriftstücke, deren Kenntnis für eine Beurteilung der Berechtigung der geltend gemachten Rüge erforderlich ist, mit der Verfassungsbeschwerde vorzulegen oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach wiederzugeben. Die fehlenden Unterlagen waren hier erforderlich gewesen, um beurteilen zu können, ob die Kenntnis der nicht öffentlich zugänglichen Datengrundlagen unter Berücksichtigung ihres Umfangs und ihrer Bedeutung für die volle gerichtliche Nachprüfung der Tatsachengrundlagen und der Geeignetheit der Methode der beanstandeten Prognose unentbehrlich gewesen ist, oder aber in Einklang mit Art. 19 Abs. 4 GG angenommen werden durfte, dass diese Kenntnis verzichtbar war.
Anmerkungen
Wann die 3. Startbahn unbedingt benötigt wird, ist eine andere Frage. Die Pandemie hat eben Vieles verändert. Außerdem gibt es die (einschränkende) bayerische Koalitionsvereinbarung für Bayern, - ausdrücklich zur 3. Startbahn.
FOCUS ONLINE berichtet gegenwärtig zur neuen Tech Hochburg Deutschlands: (Hervorhebungen und stark ergänzt von uns):
Als Standort für Tech-Unternehmen ist die bayerische Landeshauptstadt in Deutschland führend. Bereits 2018 war die IT-Branche in München für 8 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Jobs verantwortlich, wie aus einer Studie der Stadt und der Industrie- und Handelskammer (IHK) hervorgeht. Das war weit mehr als in anderen deutschen Metropolregionen. Berlin, Hamburg, das Rhein-Main-Gebiet kamen allesamt nur auf Werte zwischen 5,1 und 5,5 Prozent.
Während Experten mahnen, dass die Revolution und der Wohlstand der Tech-Branche in vielen Regionen an der Bundesrepublik vorübergegangen seien, das Land gar in der Vergangenheit steckengeblieben ist, tanzt München aus der Reihe. Die Stadt entwickelt sich immer mehr zur Deep-Tech-Metropole.
Weiter in FOCUS ONLINE: Die Zukunft zieht nach München. Apple hat gerade erst angekündigt, hier sein Europäisches Zentrum für Chip-Design in der bayerischen Landeshauptstadt zu errichten, Google will vor Ort mit 1500 neuen Mitarbeitern an seinen Produkten arbeiten und der Computer-Gigant IBM hat in der Münchner Parkstadt Schwabing vor vier Jahren sein Innovationszentrum für künstliche Intelligenz aufgebaut. Die Anziehungskraft von München:
Laptop und Lederhose
Eine Ballung, die das Ergebnis einer langen Entwicklung ist – sowie eine klare politische Agenda: Unter dem Slogan „Laptop und Lederhose“ führten Edmund Stoiber und die CSU 1999 mit der High-Tech-Offensive als erstes Bundesland in Deutschland eine landesweite „Clusterpolitik“ ein, die insbesondere auf Unternehmen in fünf Technologiefeldern ausgerichtet war. Woran heute anscheinend niemend denkt: Verleger Dr. Hubert Burda, heute Ehrenbürger der Stadt München, hat führend mit dem damaligen Ministerpräsidenten Dr. Stoiber initiiert. Er hat eine Gruppe von Prominenten und Experten zusammengerufen, und sie angeleitet. Der Senior unser Kanzlei war als Rechtsveranwortlicher im Vorstand des Konzerns BURDA unmittelbar Zeuge, wenn auch nur am Rande.
Talente an Ort und Stelle - vor allem auch von den Spitzen-Unis.
Von Anfang an waren und sind bis heute auch in den internationalen Rankings von den deutschen Universitäten (aber nicht von allen Universitäten der Welt) die Ludwigs-Maximilian-Universität München und die Technische Universität München in den Rankings die Nrn. 1 und 2. Beide wurden als erste als erst edeutsche Universitäten als Exzellenzuniversitäten ausgezeichnet. Unser Senior ist an der Juristischen Fakultät der LMU als Hon.-Prof. für Rechtssoziologie lehrbefugt (pausiert gegenwärtig jedoch aus Zeitmangel; würde aber allzu gerne seine Veranstaltungen insbes. zur Grundnorm fortsetzen).
Zwei Milliarden Euro will das Land Bayern investieren, um 1000 neue Professuren, 13.000 neue Studienplätze sowie mehr als 20 Spitzenforschungszentren für das ganze Land zu schaffen.
Davon profitieren selbstverständlich auch die LMU und TU in München. Ihre „exzellente Lehre“ sorgt laut Experten dafür, dass es ausgezeichnete Talente vor Ort gibt.
Vgl. dazu als Musterbeispiel unten bei "Investitionen und Förderer" die Gründung der TUM auf Initiative von Prof. Schöneberger (Dipl-Arbeit TU München).
Einrichtungen wie das Unternehmen TUM bringen zudem viele große Unternehmen aus Industrie und Dienstleistung mit jungen Talenten zusammen, die Innovationen vorantreiben und auch eigene Startups gründen. Die Liste der Münchener Startups imponiert.
Lebensqualität
Ein riesiger weiterer Pluspunkt für Start-ups und ausländische Unternehmen ist die Lebensqualität: Die Kultur, Architektur, das Umland mit viel Natur und Freizeitmöglichkeiten, die Nähe zu den Seen und zu den Alpen, das zieht viele an).
Außerdem machen gute Rahmenbedingungen wie soziale Sicherheit und eine geringe Kriminalität die Stadt als Standort für Unternehmen noch interessanter.
Investoren und Förderer
In München haben viele Venture Capital-Investoren ihren Sitz. Sie investieren in Start-ups. Ein Musterbeispiel sind Susanne Quandt und Prof. Schöneberger, der Schöpfer der TUM. Der Schöpfer der TUM hatte zum Thema eine Dipl.-Arbeit verfasst, seinen früheren Rektor (TU München) angesprochen. Er wiederum fand die Idee gut. Aus seinem Hochschulrat fiel ihm jemand ein, der als Förderer in Betracht kommt. Susanne Quant. Sie fand die Idee auch gut und hat angeboten zu fördern. Ergebnis ist heute Europas größtes Gründer- und Innovationszentrum. Soeben wurde für die TUM getitelt:
TUM erneut beste Start-up-Rampe in Deutschland
An der Technischen Universität München (TUM) wird die Gründung von Start-ups optimal gefördert. Zu diesem Ergebnis kommt der „Gründungsradar“ des Stifterverbandes. Zum vierten Mal in Folge erreicht die TUM Rang eins unter den großen deutschen Hochschulen. Jedes Jahr entstehen hier rund 80 Unternehmen.
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