BVerfG Beschluss vom 1.6.2021, Az. 1 BvR 2374. Beschwerde gegen dritte Start- und Landebahn gescheitert. Zur Tech-Hochburg München, vgl. bitte die Anmerkung unten. Man könnte sie auch überschreiben: In München ergibt Eins das Andere.

Der Bund Na­tur­schutz ist mit sei­ner Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die Er­wei­te­rung des Flug­ha­fens Mün­chen um eine drit­te Start- und Lan­de­bahn ge­schei­tert. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nahm die Be­schwer­de nicht zur Ent­schei­dung an, weil eine Grund­rechts­ver­let­zung man­gels Vor­la­ge er­for­der­li­cher Un­ter­la­gen nicht hin­rei­chend dar­ge­legt wor­den ist. Darüber hinaus hat das BVerfG in vier weiteren Verfahren, die sich gegen Planfeststellungsbeschlüsse und dazu ergangene gerichtliche Entscheidungen zu den Flughäfen München und Frankfurt am Main richteten, die Verfassungsbeschwerden weiterer Beschwerdeführer nicht zur Entscheidung angenommen. Insoweit hat die zuständige Kammer gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG von einer Begründung der Entscheidung abgesehen.

Vorgeschichte des Verfassungsbeschlusses
Be­schwer­de­füh­rer war der Bund Na­tur­schutz, der auch Ei­gen­tü­mer durch das Vor­ha­ben un­mit­tel­bar in An­spruch ge­nom­me­ner Grund­stü­cke ist. Seine Ein­wen­dun­gen rich­te­ten sich unter an­de­rem gegen das dem an­ge­grif­fe­nen Plan­fest­stel­lungs­be­schluss zu­grun­de lie­gen­de Luft­ver­kehrs­pro­gno­se­gut­ach­ten sowie des­sen ge­richt­li­che Kon­trol­le. Der Bund Naturschutz mach­te ins­be­son­de­re gel­tend, der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Mün­chen habe die ge­richt­li­che Kon­trol­le der Luft­ver­kehrs­pro­gno­se nicht den ver­fas­sungs­recht­li­chen An­for­de­run­gen ent­spre­chend durch­ge­führt. 

Der Ver­band hat eingewandt: Eine ausreichende Kon­trol­le ist man­gels Of­fen­le­gung der Pro­gno­se­grund­la­gen un­mög­lich gewesen. Der Naturschutzbund hat den Prü­fungs­um­fang be­züg­lich der Pro­gno­se­me­tho­dik ein­ge­schränkt, ob­wohl die Frage, ob eine Pro­gno­se ein­wand­frei zu­stan­de ge­kom­men ist, der voll­stän­di­gen ge­richt­li­chen Kon­trol­le un­ter­lie­gt. Geltend gemacht wurde ausdrücklich: Der Me­tho­de der Luft­ver­kehrs­pro­gno­se fehlt es hier an Trans­pa­renz und Nach­voll­zieh­bar­keit. Ver­schie­de­ne Pro­gno­se­grund­la­gen sind unter Be­ru­fung auf Be­triebs- oder Ge­schäfts­ge­heim­nis­se nicht offen ge­legt wor­den. Die Pro­gno­se hat daher weder durch die Be­hör­de oder deren Qua­li­täts­si­che­rer noch durch den Be­schwer­de­füh­rer oder die Ge­rich­te über­prüft wer­den kön­nen.

Au­ßer­dem hat der VGH - so der beschwerdeführende Verband - für die Be­ur­tei­lung der Recht­mä­ßig­keit des Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses auf den Tag der Be­hör­den­ent­schei­dung als ent­schei­dungs­er­heb­li­chen Zeit­punkt ab­ge­stellt, ob­wohl die Plan­recht­fer­ti­gung da­nach – aber noch wäh­rend des ge­richt­li­chen Ver­fah­rens – ent­fal­len ist, weil die Er­war­tun­gen der Luft­ver­kehrs­pro­gno­se tat­säch­lich nicht ein­ge­tre­ten sind.

Rechtliche Beurteilung durch das BVerfG

Das BVerfG sah keine mög­li­che Grund­rechts­ver­let­zung hin­rei­chend dar­ge­legt. Das BVerfG hat deshalb die Ver­fas­sungs­be­schwer­de nicht zur Ent­schei­dung an­ge­nom­men. Die Mög­lich­keit einer Ver­let­zung der Rechts­schutz- und Ei­gen­tums­ga­ran­tie aus Art. 19 Abs. 4 GG in Ver­bin­dung mit Art. 14 Abs. 3 GG ist wegen einer un­zu­rei­chen­den Kon­trol­le der Grund­la­gen der Luft­ver­kehrs­pro­gno­se nicht hin­rei­chend dar­ge­legt wor­den.

Der Be­schwer­de­füh­rer habe es insbesondere ver­säumt, alle Schrift­stü­cke, deren Kennt­nis für eine Be­ur­tei­lung der Be­rech­ti­gung der gel­tend ge­mach­ten Rüge er­for­der­lich ist, mit der Ver­fas­sungs­be­schwer­de vor­zu­le­gen oder zu­min­dest ihrem we­sent­li­chen In­halt nach wie­der­zu­ge­ben. Die feh­len­den Un­ter­la­gen waren hier er­for­der­lich ge­we­sen, um be­ur­tei­len zu kön­nen, ob die Kennt­nis der nicht öffentlich zugänglichen Datengrundlagen unter Berücksichtigung ihres Umfangs und ihrer Bedeutung für die volle gerichtliche Nachprüfung der Tatsachengrundlagen und der Geeignetheit der Methode der beanstandeten Prognose unentbehrlich gewesen ist, oder aber in Einklang mit Art. 19 Abs. 4 GG angenommen werden durfte, dass diese Kenntnis verzichtbar war.

Anmerkungen

Wann die 3. Startbahn unbedingt benötigt wird, ist eine andere Frage. Die Pandemie hat eben Vieles verändert. Außerdem gibt es die (einschränkende) bayerische Koalitionsvereinbarung für Bayern, - ausdrücklich zur 3. Startbahn.

FOCUS ONLINE berichtet gegenwärtig zur neuen Tech Hochburg Deutschlands: (Hervorhebungen und stark ergänzt von uns):

Als Standort für Tech-Unternehmen ist die bayerische Landeshauptstadt in Deutschland führend. Bereits 2018 war die IT-Branche in München für 8 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Jobs verantwortlich, wie aus einer Studie der Stadt und der Industrie- und Handelskammer (IHK) hervorgeht. Das war weit mehr als in anderen deutschen Metropolregionen. Berlin, Hamburg, das Rhein-Main-Gebiet kamen allesamt nur auf Werte zwischen 5,1 und 5,5 Prozent.

Während Experten mahnen, dass die Revolution und der Wohlstand der Tech-Branche in vielen Regionen an der Bundesrepublik vorübergegangen seien, das Land gar in der Vergangenheit steckengeblieben ist, tanzt München aus der Reihe. Die Stadt entwickelt sich immer mehr zur Deep-Tech-Metropole.

Weiter in FOCUS ONLINE: Die Zukunft zieht nach München. Apple hat gerade erst angekündigt, hier sein Europäisches Zentrum für Chip-Design in der bayerischen Landeshauptstadt zu errichten, Google will vor Ort mit 1500 neuen Mitarbeitern an seinen Produkten arbeiten und der Computer-Gigant IBM hat in der Münchner Parkstadt Schwabing vor vier Jahren sein Innovationszentrum für künstliche Intelligenz aufgebaut. Die Anziehungskraft von München:

Laptop und Lederhose

Eine Ballung, die das Ergebnis einer langen Entwicklung ist – sowie eine klare politische Agenda: Unter dem Slogan „Laptop und Lederhose“ führten Edmund Stoiber und die CSU 1999 mit der High-Tech-Offensive als erstes Bundesland in Deutschland eine landesweite „Clusterpolitik“ ein, die insbesondere auf Unternehmen in fünf Technologiefeldern ausgerichtet war. Woran heute anscheinend niemend denkt: Verleger Dr. Hubert Burda, heute Ehrenbürger der Stadt München, hat führend mit dem damaligen Ministerpräsidenten Dr. Stoiber initiiert. Er hat eine Gruppe von Prominenten und Experten zusammengerufen, und sie angeleitet. Der Senior unser Kanzlei war als Rechtsveranwortlicher im Vorstand des Konzerns BURDA unmittelbar Zeuge, wenn auch nur am Rande.

Talente an Ort und Stelle - vor allem auch von den Spitzen-Unis.

Von Anfang an waren und sind bis heute auch in den internationalen Rankings von den deutschen Universitäten (aber nicht von allen Universitäten der Welt) die Ludwigs-Maximilian-Universität München und die Technische Universität München in den Rankings die Nrn. 1 und 2. Beide wurden als erste als erst edeutsche Universitäten als Exzellenzuniversitäten ausgezeichnet. Unser Senior ist an der Juristischen Fakultät der LMU als Hon.-Prof. für Rechtssoziologie lehrbefugt (pausiert gegenwärtig jedoch aus Zeitmangel; würde aber allzu gerne seine Veranstaltungen insbes. zur Grundnorm fortsetzen).  

Zwei Milliarden Euro will das Land Bayern investieren, um 1000 neue Professuren, 13.000 neue Studienplätze sowie mehr als 20 Spitzenforschungszentren für das ganze Land zu schaffen.

Davon profitieren selbstverständlich auch die LMU und TU in München. Ihre „exzellente Lehre“ sorgt laut Experten dafür, dass es ausgezeichnete Talente vor Ort gibt.

Vgl. dazu als Musterbeispiel unten bei "Investitionen und Förderer" die Gründung der TUM auf Initiative von Prof. Schöneberger (Dipl-Arbeit TU München). 

Einrichtungen wie das Unternehmen TUM bringen zudem viele große Unternehmen aus Industrie und Dienstleistung mit jungen Talenten zusammen, die Innovationen vorantreiben und auch eigene Startups gründen. Die Liste der Münchener Startups imponiert.

Lebensqualität 

Ein riesiger weiterer Pluspunkt für Start-ups und ausländische Unternehmen ist die Lebensqualität: Die Kultur, Architektur, das Umland mit viel Natur und Freizeitmöglichkeiten, die Nähe zu den Seen und zu den Alpen, das zieht viele an).

Außerdem machen gute Rahmenbedingungen wie soziale Sicherheit und eine geringe Kriminalität die Stadt als Standort für Unternehmen noch interessanter.

Investoren und Förderer 
In München haben viele Venture Capital-Investoren ihren Sitz. Sie investieren in Start-ups. Ein Musterbeispiel sind Susanne Quandt und Prof. Schöneberger, der Schöpfer der TUM. Der Schöpfer der TUM hatte zum Thema eine Dipl.-Arbeit verfasst, seinen früheren Rektor (TU München) angesprochen. Er wiederum fand die Idee gut. Aus seinem Hochschulrat fiel ihm jemand ein, der als Förderer in Betracht kommt. Susanne Quant. Sie fand die Idee auch gut und hat angeboten zu fördern. Ergebnis ist heute Europas größtes Gründer- und Innovationszentrum. Soeben wurde für die TUM getitelt:

TUM erneut beste Start-up-Rampe in Deutschland
An der Technischen Universität München (TUM) wird die Gründung von Start-ups optimal gefördert. Zu diesem Ergebnis kommt der „Gründungsradar“ des Stifterverbandes. Zum vierten Mal in Folge erreicht die TUM Rang eins unter den großen deutschen Hochschulen. Jedes Jahr entstehen hier rund 80 Unternehmen.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

TELEFON:

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