Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Richter hilft dem Angeklagten
Der Richter redet dem Angeklagten ins Gewissen: „In diese traurige Lage sind Sie nur durch den Alkohol gekommen“. Daraufhin meint der Angeklagte sichtlich erleichtert: „Und ich dachte schon, ich wäre selbst dran schuldig.“
Und das ist im Ernst gemeint (wird überall zitiert). So lesen sich juristische Texte endlich flüssiger:
Baerbock will im Fall, dass sie Kanzlerin wird, auf geschlechtergerechte Sprache auch bei Gesetzestexten achten. Die Politikerin im „Tagesspiegel“: „Ich will Politik für alle Menschen machen und das bedeutet, auch alle mit anzusprechen – und nicht nur mitzumeinen.“
INGRES News vom Juni 2021 mit Entscheid des Bundesgerichts vom 27.08.2019, Az. 4A_177/2019 sowie 4A_181/2019.
Erinnern Sie sich bei dieser Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichts zur fehlenden Benutzungsabsicht an die EuGH-Entscheidung „Sky/Skykick“ (C-371/18) und das BGH-Urteil vom 23.11.2000, Az. I ZR 93/98?
Der Entscheid des BGer befasst sich mit der Beweislast bei umstrittener fehlender Absicht des Markengebrauchs. Im Hintergrund geht es natürlich um die Benutzungsschonfrist. Hervorhebungen von uns.
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