Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Im Wesentlichen reagiert die Presse bislang verständnivoll zustimmend. Die für das Rechtswesen schlechthin unvermeidbare Unsicherheit für die weitere Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bemängeln verständlicherweise einige Betroffene und unverständlicherweise beispielsweise ein Fachnwalt für Medienrecht: „Eine echte Guideline liefert der BGH für all die Influencer, Unternehmen und Social Media Networks nicht”.
Bundesgerichtshof Urteil vom 29. April 2029, bekannt gegeben heute, 6.9.2021, Az. I ZR 193/20. Das Urteil ist inhaltsreicher, als man annehmen möchte. Es betrifft vordergrünig zwar nur ein Recht auf Betreten eines Bauwerks zu Aufnahmen. AGB, Urheberrecht, Verkehrsauffassungs- mit Markenrecht bilden Beispiele für die Heranziehung des Urteils. Hervorhebungen von uns.
Landesarbeitsgericht München Urteil vom 15.7.2021, Az. 3 Sa 188/21. Die vom Arbeitnehmer beantragte Schlussformel: „wir bedauern” wurde vom LAG bei nur gutem Verhalten und nur guter Leistung dem Arbeitnehmer nicht zugesprochen und Wünsche für die private Zukunft sowieso nicht. Da das Urteil für die Praxis besonders instruktiv ist, geben wir es verhältnismäßig ausführlich wieder. Vgl. zu den Konsequenzen in der Praxis auch unten die Anmerkung. Um die Lektüre zu vereinfachen, heben wir einige Schlagworte hervor.
Bundesgerichtshof Urteil vom 20. Juli 2021, bekannt gegeben heute, 1.9.2021, Az. VI ZR 63/19. Nach EU-Recht ist nach der geltend gemachten Anspruchsgrundlage zu unterscheiden zwischen unerlaubter Handlung (hier: im Vorfeld des Vertragsschlusses) und Pflicht aus einem Vertrag. Nebenbei: Zu welchen Schnäppchen Gerichte und Rechtsanwälte herhalten müssen, vgl. die Anmerkung.
Oberlandesgericht München Urteil vom 1.7.2021, Az. 29 U 1698/14. Ein sich hinziehender Rechtstreit gegen Aldis „Champagner Sorbet”. Wir hatten schon am 14. Juli 2018 an dieser Stelle über ein Urteil des BGH vom 19. Juli 2018 berichtet. Interessieren wird Sie auch der Leitsatz zur Beweisführung.
Leitsätze, wie sie nun von der Bayerischen Staatskanzlei in Bayern Recht wiedergegeben werden:
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