Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Bundesgerichtshof Urteil vom 9. September 2021, Az. I ZR 113/20.

Die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators, bei dem anhand von Fragen und vom Nutzer auszuwählenden
Antworten standardisierte Vertragsklauseln abgerufen werden, stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG dar. Stück für Stück der rechtsanwaltlichen Tätigkeiten wandert ab.

Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 24.6.2021, Az. 2-13 S 25/20.

Verwalter müssen Beschlüsse von Eigentümer­versammlungen umsetzen. Die Entscheidung gilt auch für das novellierte WEG-Recht; die Entscheidung weist ausdrücklich darauf hin. Besonders bedeutsam sind die  Hinweise des Gerichts, dass und wann der Abberufungsbeschluss rechtswirksam gegen die Mehrheit ergehen darf. Das Rechtsprinzip „wichtiger Grund” gilt unseres Erachtens grundsätzlich generell im gesamten Recht. 

Bundesgerichtshof Beschluss vom 26. August - Kanzleiorganisation, bekannt gegeben heute, 1.10.2021, Az. III ZB 9/21.

Eine Vorwarnung - das alte Lied: Ein früher Arbeitsschluss in der Weihnachts-/Neujahrszeit kann viel Zeit und Geld kosten, zumal - wie im entschiedenen Fall - das Datenschutzrecht oder anderes in die Quere kommen kann.

Politikwissenschaftler Frank Decker in NZZ von heute, 29.9.2021, Die Begründung des Tages, Hervorhebungen von uns:

BGH Urteil vom 22. Juli 2021, bekanntgegeben am 29.9.2021, Az. I ZR 212/17. Aufgrund einer EuGH-Vorgabe zum Zeitpunkt des Ablaufs der Nichtbenutzung interessieren genauso die Ausführungen zur ernsthaften Benutzung der Marke bis dahin. Siehe unten zur Schlussformulierung des Urteils.

Bundesgerichtshof Urteil vom 22. Juli 2021, bekannt gegeben am 28.9.2021, Az. I ZR 123/20.

________________________________________________________________________________________

Ein 90-Jähriger, seit 70 Jahren Mitglied bei 1860 München, liegt im Sterben. Ein Priester ist bereits bei ihm. „Mein Sohn, hast du noch einen letzten Wunsch?” - „Ja, ich möchte bei Sechzig austreten und Mitglied bei den Bayern werden.” - „Aber warum, mein Sohn? Dein ganzes Leben lang galten nur die Sechziger!” - „Ja, schon, aber ich möchte, dass einer von den Bayern stirbt und kein Sechziger.”

________________________________________________________________________________________

Aus unserer Sammlung

Die neugierige Nachbarin zur flotten Gerti: „Na, war der junge Herr, mit dem ich sie gestern gesehen habe, ihr Zukünftiger?” Darauf Gerti: „Gestern ja”.

________________________________________________________________________________________

Verwaltungsgericht Wiesbaden Beschluss vom 16.9.2021, Az. 6 L 1174/21.Wi. Wir hatten in einer ausführlichen Beurteilung für den ADM bereits am 7. September geschrieben: „Die Stimmen von Briefwählerinnen und Briefwählern dürfen methodengerecht in die Berichterstattung einfließen.”

Wir benennen an dieser Stelle bis jetzt grundsätzlich nie „Das Zitat des Tages". Aber heute muss es zu „Demokratie und Rechtsstaat” sein. HORIZONT vom 16.09.2021:

„Die Kanzlerin sendet ihre Botschaften
lieber auf Youtube als sich
kritischen Interviews zu stellen“
Philipp Welte, Burda