Verwaltungsgericht Wiesbaden Beschluss vom 16.9.2021, Az. 6 L 1174/21.Wi. Wir hatten in einer ausführlichen Beurteilung für den ADM bereits am 7. September geschrieben: „Die Stimmen von Briefwählerinnen und Briefwählern dürfen methodengerecht in die Berichterstattung einfließen.”

In der dann schriftlichen Begründung des Beschlusses wird das Gericht voraussichtlich sinngemäß ausführen:

Der Gesetzgeber wollte dem Grundrecht der Berufsfreiheit der Institute, Art. 12 GG, und der Informations- und Meinungsfreiheit der am Wahltag Wählenden sowie der Medien gerecht werden. Deshalb lässt sich das Verbot des § 31 Abs.2 BWahlG nicht extensiv auslegen. 

Anmerkungen

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Erfolgreich geführt wurde das Verfahren mit einem negativen Feststellungsantrag in einem Eilverfahren von forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH.

Der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschinstitute e.V., ADM, wurde ebenso vom Bundeswahlleiter angeschrieben wie forsa und andere Institute. Der ADM antwortete dem Bundeswahlleiter am 7.9.2021 in dem oben beschriebenen Sinne: „Die Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler dürfen methodengerecht in die Berichterstattung einfließen”. 

Der ADM vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen der privatwirtschaftlichen Markt- und Sozialforschungsinstitute in Deutschland. Mitglied werden können Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die wissenschaftliche Markt-, Meinungs- und Sozialforschung betreiben. Hierzu gehören Fullservice-Institute, Studiobetreiber, Feldinstitute, Onlinepanel-Betreiber sowie Unternehmen, die in der datenbasierten Analyse und Beratung tätig sind.

Die Mitgliedsinstitute des ADM erzielen über 80 Prozent des Branchenumsatzes. Der ADM ist der einzige Verband dieser Art in Deutschland.

Der BVM ist der Berufsverband der Markt- und Sozialforscher; mit 1.300 Mitgliedern die wichtigste Interessenvertretung der Markt- und Sozialforscher in Deutschland, also auch der betrieblichen Markt- und Sozialforscher. Daneben gibt es die ASI – Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V. – ein Zusammenschluss gemeinnütziger sozialwissenschaftlicher Forschungseinrichtungen und Universitätsinstituten der Bundesrepublik Deutschland; außerdem nimmt die ASI unter bestimmten Voraussetzungen persönliche Mitglieder auf. Zudem ist von erheblicher Bedeutung die DGOF - Dt. Gesellschaft für Online Forschung. Die international wichtigste Vereinigung ist aus Sicht der deutschen Verbände im Hinblick auf die Standesregeln ESOMAR - European Society for Opinion and Market Research, ein Verein mit etwa 6550 Mitgliedern aus über 130 Ländern.