Wie haben wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte uns als Pioniere gefeiert.
Das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) einschließlich der Nutzungspflicht stammt vom 10.10.2013. Wie dringlich wurde zum Start am 1.1.2016 aufgerufen, unbedingt Schulungskurse zu besuchen. Dem in unserer Kanzlei verantwortlichen Anwalt (und gleichzeitig Dipl.-Ing.) wurde argwöhnisch misstraut, als er in stoischer Ruhe keinen Kurs besuchte und ankündigte: „Das wird nichts” (Mitteilung an dieser Stelle am 23.11.2015). Die Verzögerungen und Aufrufe zu Schulungen setzten sich über den 1.1.2016 hinaus fort und fort.
Am 27. Juli 2018 beschlossen die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern einen Nachtragshaushalt für 2018 „zum Titel ERV”.
Der nach § 31a BRAO zu erreichende Zweck ist noch immer nicht erfüllt.
Geschult ist die BRAK mittlerweile in Presseerklärungen zum beA. Die letzte Mitteilung betrifft das neueste, weitere Unglück: die am 28.9.2020 im Live-Modus neu aufgesetzte beA-Info-Seite. Die Sprecherin der BRAK formulierte routiniert, es habe „zu keinem Zeitpunkt eine Sicherheitslücke gegeben". Die NJW-aktuell 42/2020 titelt aber doch immerhin: „An Wordpress gescheitert”. Die Wordpress-Installationsseite, ein vom System vorgeschlagenes Passwort und der Name eines Nutzers waren für alle offen im Netz sichtbar.
Irgendwann und nach großen Aufwendungen wird die Selbstverwaltung doch § 31a BRAO realisieren.
Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
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Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)
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