Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Bundesgerichtshof Beschluss vom 14. Juli 2020,  Az. VI ZR 468/19, bekannt gegeben am 2.9.2020. Der BGH bleibt mit einer guten Begründung bei seiner Rechtsprechung und formuliert als Leitsatz:

Verwaltungsgericht Bremen Beschluss vom 27.8.2020 Az. 5 V 1672/20.

Nach Ansicht der Richter verletzt das pauschalierte Verbot der Durchführung sämtlicher Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 gleichzeitig anwesenden Personen die Antragstellerin in ihren Grundrechten. Einen Eilantrag hat das Gericht jedoch abgelehnt.

Runde der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin am 27.8.2020.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 2020, Az. 1 BvQ 94/20.

Das BVerfG geht von den Erfahrungen des Vortages aus. Der Antrag ist nach allem unzulässig und unbegründet. Der Antragsteller hat weder dargelegt und schon gar nicht ersichtlich gemacht, dass er die praktische Eignung seines Konzepts bewertet und angepasst hat.

Überraschender Gedanke: Landgericht Frankenthal Urteil vom 28.7.2020, Az. 7 0 501/18. Thuja-Hecke wegen Klimawandel in bestimmten Regionen immer weniger geeignet.

Ein Bruder der Autorin erzählt, wahrhaftig, wir kennen den Garten des Hauses in Porto Cristo.

Offensichtlich ein Ehepaar war es. Es geht - sich unwirsch unterhaltend - auf dem Gehweg hinter der Gartenhecke vorbei. Er: „Widersprich mir nicht. Du weißt, ich dulde das nicht.”

P.S. Vorsicht. Dieser Spruch kann schnell ein geflügeltes Wort im Familien- und Freundeskreis werden.

Vielleicht hat der Polizist Humor und findet einen Ausweg. Am 6.9.2011 berichtete unser Senior an dieser Stelle aus dem Playboy:

Ein Mann wird kurz nach Mitternacht von der Polizei angehalten und gefragt, wohin es denn gehe. Antwortet der Mann: „Ich bin auf dem Weg zu einem Vortrag über die Auswirkungen des Alkoholmissbrauchs auf den menschlichen Körper'. Der Polizist sagt: „Wirklich? Und wer wird zu dieser späten Stunde einen Vortrag zu diesem Thema halten?”. Der Mann: „Meine Frau”.

An einem anderen Tag haben wir erzählt (hier nur aus dem Gedächtnis):

Eine Zecherrunde (selbstverständlich im Rahmen der Pandemievorschriften) hat den Brauch: Einer darf keinen Alkohol trinken. Er verlässt als erster die Runde. Wenn kontrolliert wird, muss er so lange die Polizei aufhalten, bis alle Zecher über einen anderen Ausgang zu ihrem Fahrzeug gelangen können. Das war aber keine rechtsanwaltliche Beratung.  

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 27.8.2020, Az. 8 AZR 62/19.

Verwaltungsgericht Neustadt Urteil vom 12.8.2020, Az. 1 K 48/20.

Wenn der Top-Mamager den „Idiotentest” absolvieren muss und nicht mehr mit seinen Kindern am Wochenende radeln darf! Es ist bekannt, dass die Vorbereitung und der Test zum medizinisch-psychologischen Gutachten zwar vergnügungssteuerfrei sind, aber zum ganz harten Leben gehören.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 4.6.2020, Az. 10 Sa 2130/19.

Biometrie (auch Biometrik – von altgriechisch βίος bíos „Leben“ und μέτρον métron „Maß, Maßstab“) ist eine Wissenschaft, die sich mit Messungen an Lebewesen und den dazu erforderlichen Mess- und Auswerteverfahren beschäftigt.