Runde der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin am 27.8.2020.

50 Euro sollen nun in Deutschland mit Ausnahme Sachsen-Anhalt alle jene zahlen, die in Bus, Bahnen und anderen engeren öffentlichen Räumen keine Mund-Nasen-Maske tragen. Im öffentlichen Regional- und Fernverkehr kann eine andere Idee entscheidender sein – nicht eine einheitliche Höhe. Bisher konnten etwa Zugbegleiter der Bahn die Fahrgäste zwar zum Maskentragen auffordern. Aber durchgreifen konnten sie nicht so recht. Künftig soll geprüft werden, ob ein erhöhtes Beförderungsentgelt für Maskenverweigerer erhoben werden kann – das könnten dann Zugbegleiter direkt verhängen.

Anmerkung

Es wird bezweifelt, ob sich die Maskenpflicht konsequent durchsetzen lässt. Gewerkschafter melden bereits Zweifel an, ob dazu die Personaldecke bei Polizei und Behörden nicht vielfach zu dünn ist. „Denn eins ist klar, wir müssen einen gewissen Kontrolldruck aufbauen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen", sagt der Vorsitzende des Beamtenbunds dbb, Ulrich Silberbach.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

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