Überraschender Gedanke: Landgericht Frankenthal Urteil vom 28.7.2020, Az. 7 0 501/18. Thuja-Hecke wegen Klimawandel in bestimmten Regionen immer weniger geeignet.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme spricht zwar sehr viel dafür, dass die Nachbarin die Hecke mehrfach absichtlich beschädigt hat, z. B. durch Abknicken von Ästen und Zweigen sowie durch das Angießen von Flüssigkeiten. Nach dem Urteil ist die Ursache für das Absterben aber nicht im Verhalten der Nachbarin zu sehen. Denn der beauftragte Baumsachverständige hat zur Überzeugung des Gerichts festgestellt, dass die Thuja-Hecke nicht vergiftet wurde, sondern aufgrund der klimatischen Veränderungen in der Pfalz mit heißen Sommern und starken Winden vertrocknet ist. Hierbei betonte der Sachverständige, dass die Thuja aufgrund ihres hohen Wasserbedarfs für die Region der Vorderpfalz immer weniger geeignet ist und nur bei einer intensiven und langanhaltenden Bewässerung gedeihen kann. Die für die Anpflanzung einer neuen Hecke erforderlichen Kosten von mehr als 8.000 Euro muss deshalb nicht die Nachbarin übernehmen.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
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