Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20

Mehrere Gründe hat das LAG angeführt: die am Ort geltende Corona-Ordnung sowie geheime Wahlen. Offen gelassen hat das Gericht, ob geheime Wahlen allein einen Grund bilden können. Die Gefahr in Kliniken reichen auch bei Präsenzsitzungen des Gesamtbetriebsrats für ein Verbot nicht aus.

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. März, Az. V R 5/17 erst heute, 20.8.2020 herausgegeben. Hervorhebungen zur besseren Übersicht von uns.

Das Urteil ist nicht kleinlich, es verlangt einen Fremdvergleich. Aber der BFH kündigt selbst in seiner heutigen Pressemitteilung an: „Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung für die Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, da es die Grundlagen für die Ermittlung von noch zulässigen Geschäftsführerbezügen aufzeigt und diese Grundsätze auch auf andere Geschäftsbeziehungen mit gemeinnützigen Körperschaften (z.B. Miet-, Pacht-, Darlehensverträge) angewendet werden können.” Erfahrungsgemäß rückt nun das Thema des Urteils noch mehr als bisher ohnehin schon in den Brennpunkt der Prüfungen durch die Finanzverwaltung, und die Aufsichtsbehörden werden noch stärker Bestätigungen des Finanzamts verlangen.

OLG Hamm Beschluss vom 15.7.2020, Az. 20 W 21/20. Zu weiteren Urteilen siehe nachfolgend in den Anmerkungen unter 2.

Bundesverwaltungsgericht Entscheid vom 8.6.2020 Az. B-622/2018, Sunday (fig.)/kolid Sunday (fig.). 

Sunday

Wenn fremdländische Speisen in einem Land immer beliebter und bekannter geworden sind, darf die notorische Bekanntheit nicht nur aus der Warte der fremdländischen Abnehmer beurteilt werden, - wie im entschiedenen Fall balkan- und türkischstämmiger Abnehmer.

Am 15. August feiern die katholische Kirche und weitere, insbesondere christliche Konfessionen zu Ehren der Mutter Gottes Mariä Himmelfahrt. Wie Christi Himmelfahrt zählt Mariä Himmelfahrt zu den Hochfesten der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche.

Wir haben uns an dieser Stelle schon mehrfach gegen die aktuellen Versuche gewandt, die deutsche Sprache „diskriminierungsfrei” zu halten. So zuletzt am 4. Juli 2020 im Rahmen des Beitrags zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.5.2020, Az. 1 BvR 1074/18, die männliche Fassung von Normen des Grundgesetzes betreffend. Nun hat sich die Gesellschaft für deutsche Sprache mit großer Autorität genauso geäußert wie wir.

 Aberglaube in männlicher  Logik!

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 13.5.2020, Az. 7 Sa 380/19.

Dieses Urteil interessiert jetzt nach den häufigen Umorganisationen natürlich fortlaufend. Rechtsgrundlage ist das Direktionsrecht.

Bundesgerichtshof Urteil vom 9.7.2020, Az. IX ZR 289/19, bekannt gegeben am 11.8.2020. Im entschiedenen Fall hat der BGH eine Schutzwirkung zugunsten der beiden Töchter einer Geschädigten verneint. Selbstverständlich gelten die Ausführungen grundsätzlich für Mandate aus allen Rechtsbereichen. Hervorhebungen zur besseren Übersicht von uns.