Wir haben uns an dieser Stelle schon mehrfach gegen die aktuellen Versuche gewandt, die deutsche Sprache „diskriminierungsfrei” zu halten. So zuletzt am 4. Juli 2020 im Rahmen des Beitrags zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.5.2020, Az. 1 BvR 1074/18, die männliche Fassung von Normen des Grundgesetzes betreffend. Nun hat sich die Gesellschaft für deutsche Sprache mit großer Autorität genauso geäußert wie wir.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat von der Nutzung des Gendersternchens abgeraten. Grundsätzlich befürworte der Verein eine diskriminierungsfreie Sprache, das Gendersternchen stelle aber aus sprachlicher Sicht kein geeignetes Mittel dar. Mit den amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung seien weder das Gendersternchen noch vergleichbare Mittel wie der Unterstrich oder der Doppelpunkt vereinbar. Orthografische und grammatische Richtigkeit und Einheitlichkeit, Lesbarkeit und die Verständlichkeit eines Textes stünden an erster Stelle.

Anmerkung

Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) ist - so beschreibt sie sich - ein hauptsächlich von der deutschen Kultusministerkonferenz und dem Kulturstaatsminister finanzierter Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die deutsche Sprache zu pflegen und zu erforschen sowie die Funktion der deutschen Sprache im globalen Zusammenhang erkennbar zu machen. Die GfdS begleitet dabei den jeweils aktuellen Sprachwandel kritisch und gibt Empfehlungen für den Sprachgebrauch.

Andrea Schweizer

Andrea Schweizer

Rechtsanwältin
zertifizierte Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB-TÜV)
Hochschullehrbeauftragte für IT-Recht sowie IT-Compliance (in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik und BWL)

TELEFON:

+49.89.9280850

E-MAIL:

as@schweizer.eu

Zum Profil