OLG Hamm Beschluss vom 15.7.2020, Az. 20 W 21/20. Zu weiteren Urteilen siehe nachfolgend in den Anmerkungen unter 2.

Verspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für „nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)“ Krankheiten und Krankheitserreger, wobei Covid-19 und Sars-Cov-2 (auch sinngemäß) nicht genannt sind, besteht kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des neuartigen Corona-Virus. Der Klammerzusatz („vgl. §§ 6 und 7 IfSG“) führt bei diesem Wortlaut nicht etwa zu einer Auslegung dahin, dass „dynamisch“ (auch) auf spätere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verwiesen werde.

Anmerkungen

1.

Die Urteilsbegründung des OLG Hamm-Urteils veranschaulicht zwei Probleme, zu denen das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.

Der Wortlaut „nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)“ und die anschließende ausführliche Auflistung einer Vielzahl von Krankheiten und Erregern macht dem – für die Auslegung maßgeblichen – durchschnittlichen Versicherungsnehmer deutlich, dass der Versicherer nur für die benannten, vom Versicherer einschätzbaren Risiken einstehen will. Der Hinweis „vgl. §§ 6 und 7 IfSG“ kann vor diesem Hintergrund nicht dahin verstanden werden, dass der Versicherer auch für eine spätere – hier nach Auffassung der Antragstellerin erfolgte – Erweiterung des Gesetzes Versicherungsschutz gewähren würde. Dass der Versicherungsnehmer an einem umfassenden Versicherungsschutz interessiert ist, ist – selbstverständlich – richtig, vermag aber an dieser Auslegung nichts zu ändern.

2.

anwaltsregister.de erwähnt  eine „Welle” von Klagen. Die Streigkeiten ranken sich offenbar um den Wortlaut der Policen. Eininige Standardpolicen weichen voneinander ab.

Pandemien sind in einigen Standard­policen überhaupt nicht abgedeckt, in anderen Versicherungs­verträgen jedoch grund­sätzlich schon; jedoch erscheint das Coronavirus nicht; unter Umständen da noch nicht bekann.

Viele Betriebe klagen gegen die Versicherungen. Allein am Landgericht München sind gegenwärtig 38 Klagen eingereicht worden, so anwaltsregister.de. 

Prof. Dr. Robert Schweizer

Prof. Dr. Robert Schweizer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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