Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Solche Schäden können bei Überschwemmungen bekanntlich hoch sein. Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften jedoch nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen. So der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 24.8.2017, Az. III ZR 574/16.
Wenn Sie eine TAN in einem Telefongespräch weitergeben, handeln Sie grob fahrlässig, meint die Rechtsprechung. Die Bank ist bei grober Fahrlässigkeit nicht verpflichtet, Ihnen anschließend über Phishing ergaunertes Geld zu erstatten. So entschieden hat das Amtsgericht München in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 5.1.2017 (Az.: 132 C 49/15).
John-Lennon-Witwe Yoko Ono setzte eine einstweilige Verfügung gegen die Hamburger Szene-Kneipe "Yoko Mono Bar" auf Namensänderung durch; Hamburger Landgericht, Verfügung vom 12. Juli 2017, Az.: 318 O 195/17. Das LG Hamburg hat die Entscheidung noch nicht veröffentlicht, also vor allem auch die Begründung noch nicht. In einem Bericht heißt es, der Barname sei „zu ähnlich”. Der Bar-Betreiber spricht ausdrücklich davon, die Verfügung beruhe auf einer „Verwechslungsgefahr”. Bejaht wurde sicherlich eine „mittelbare Verwechslungsgefahr”.
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