Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Microsoft darf nicht ungefragt Installationsdateien von mehreren Gigabyte aufspielen.

Gewerbliche Angebote auf Online-Marktplätzen (wie eBay) müssen einen funktionierenden Link zur Streitbeilegungs-Plattform setzen. Diese Pflicht ergibt sich aus der EU-Verordnung 524/2013 („ODR-VO”). Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 03.08.2017, Az.: 4 U 50/17, dargelegt, dass der in der Verordnung verwendete Begriff "Website" auch Angebote auf Online-Marktplätzen erfasst.

So entschieden hat das Bundesverfassungsgericht in einem kürzlich bekannt gegebenen und nun bereits im Volltext veröffentlichten Beschluss vom 12. Juli 2017, Az.: 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13. Wörtlich führt der Erste Senat aus:

Im Kampf gegen ein Programm, das Werbung im Internet blockiert, haben die Süddeutsche Zeitung, ProSiebenSat.1 und RTL eine weitere Niederlage erlitten.

Es handelt sich um eine bauliche Veränderung. So berichtet eine Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 11.8.2017 über ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München vom 9.11.2016, Az. 481 C 26682/15.

„Ein Mann kommt ins Sprechzimmer und sagt zu seinem Doktor: 'Mein Herzschrittmacher funktioniert nicht richtig.' Der Arzt: 'Aha, und woran merken Sie das?' - 'Immer, wenn ich huste, geht mein Garagentor auf.' ”

Das Schweizerische Bundesgericht hat am 14.3.2017 entschieden (B-2354/2016):

In einem neu vom BGH bekannt gegebenen Beschluss Az. I ZB 87/16 vom 14. Juni 2017 hat er seine Rechtsprechung zum Begriff „Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache” bekräftigt.