Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Beschluss vom 29.8.2017, Az. 9 U 29/17, zu einem privaten Gebrauchtwagenkauf entschieden, dass die allseits gebrauchte Formulierung "gekauft wie gesehen" nur solche Mängel erfasst, die ein Laie ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei einer Besichtigung erkennen kann.
Nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum stellt auch eine Beeinträchtigung dieses Eigentums dar. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt jedenfalls nicht darunter, weil es keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers hat, entschied das Amtsgericht München am 20.07.2017 (Az.: 213 C 7060/17, rechtskräftig).
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat ihre Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Freiheitsberaubung gegen eine frühere Geliebte des Wettermoderators Kachelmann eingestellt. Die Staatsanwaltschaft gab, nachdem sie und Andere lange Zeit recherchiert und geprüft hatten, am 22.9.2017 bekannt:
Zwei Oberlandesgerichte haben bereits anders entschieden; siehe dazu bitte links in der Suchfunktion unter dem Suchwort: „dashcam”. Ein Münchener Amtsrichter urteilte - mit anderen Amtsrichtern bei anderen Amtsgerichten übereinstimmend: Ein Autofahrer handele vorsätzlich ordnungswidrig, wenn er seinen Pkw vorne und hinten mit einer Videokamera ausstatte, um damit laufend Videoaufzeichnungen des vor und hinter dem Fahrzeug befindlichen öffentlichen Verkehrsraums zu fertigen und zu speichern. Urteil vom 9.8.2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17, rechtskräftig.
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