Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Landgericht Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017, Az.: 9 O 869/17, nicht rechtskräftig.

Auch manchem Juristen wird es wie Schuppen von den Augen fallen, wenn er liest, worauf teilweise die Verbraucherzentrale Bayern soeben aufmerksam macht. Dabei können diese Hinweise noch bei Weitem nicht vollständig sein. Rechtsanwälte und Notare müssen auf Haftungsfallen achten.

Bundesverwaltungsgericht, am 7.11.2017 bekannt gegebener Beschluss vom 10.10.2017 - Az. 9 A 16.16

In Söders Regierungserklärung „Heimat Bayern 2020” erklärt der bayerische „Staatsminister für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat” denkbar einfach: „Heimat heißt zu Hause sein, zu Hause bleiben und sich zu Hause fühlen.”

Frau Schulze bekommt vom Finanzamt ihre Steuererklärung zurück mit dem Vermerk: „Wir vermissen die Einkünfte Ihres Mannes.” Antwort: „Ich auch, meine Herren!' ”

Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6.4.2017, Az. 3 C 2415.

Ein am 13.11.2017 bekannt gegebener, verallgemeinerungsfähiger Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2017, Az. 6 VR 1.17

Schweizer Nachrichtenagentur sda am 13.11. 2017: