Der Fall

Der Deutsche Wetterdienst (DWD), eine Bundesoberbehörde und teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, bietet seit Juni 2015 in App-Stores eine Wetter-App kosten- und werbefrei an. Ein privater Wetterdienst klagte gegen den DWD auf Unterlassung.
Das Urteil
Entschieden hat das Landgericht Bonn mit einem Urteil vom 15.11.2017, Az.: 16 O 21/16.
Begründung
Gegen den DWD besteht ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch (§§ 8 Abs. 1, Abs. 3, 3 Abs. 1, Abs. 3a UWG), denn: Bei dem Anbieten der App handelt es sich um eine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts. Der DWD handelt insoweit nicht hoheitlich, sondern wird als wirtschaftliches Unternehmen tätig. Hierzu ist es unerheblich, dass die App des DWD kostenfrei angeboten wird, denn mit dem Angebot dieser App fördert der DWD sein eigenes Unternehmen, steigert seine Bekanntheit und sein Ansehen auf dem Markt der Wetterdienstleister und damit seine Marktmacht.
Der DWD verstößt zudem gegen § 6 Abs. 2 S. 1 DWDG. Nach dieser Vorschrift hat der DWD für seine Dienstleistungen eine Vergütung zu verlangen, soweit – wie hier – einzelne im Gesetz geregelte Ausnahmen nicht einschlägig sind. Maßgeblich ist insoweit vor allem, dass in der App nicht nur über amtliche Warnungen des DWD, sondern umfassend über das Wetter informiert wird.