Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Im Zweifel können Sie davon ausgehen, dass U.S.-Netzwerke, wie Facebook, Daten gegenwärtig rechtswidrig weiter verarbeiten.

„Der neue Mieter erkundigt sich beim Vormieter: 'Wie viele Rollen Tapete hatten Sie denn für den Flur gekauft?' 'Zwölf.' Nach drei Wochen treffen sie sich wieder: 'Was haben Sie mir denn erzählt? Ich habe von den zwölf Rollen noch fünf übrig.' - 'Ja, hatte ich auch.' ”

„Fußball ist ein einfaches Spiel: 22 Männer jagen 90 Minuten lang einem Ball nach, und am Ende gewinnen die Deutschen.“ (Gary Lineker - nach der Niederlage der englischen gegen die deutsche Mannschaft im Halbfinale der Fußballweltmeisterschaft in Turin am 4. Juli 1990).

Das Landgericht Frankfurt am Main richtet für die Zeit ab Januar 2018 eine englischsprachige Kammer für Handelssachen ein. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat, so das LG Frankfurt, angekündigt, Personal- und Sachmittel für eine Kammer für internationale Handelsverfahren zur Verfügung zu stellen.

a) Der Prozessbevollmächtigte ist verpflichtet, einen Fristverlängerungsantrag darauf zu überprüfen, ob er an das zuständige Gericht adressiert ist.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 25.10.2017, Az. XII ZR 1/17, eine Klausel zur automatischen Verlängerung eines Werbevertrags für unwirksam erachtet. Denn mangels Klarheit des Vertragsbeginns sei die letztmögliche Kündigungsmöglichkeit zur Abwendung der Verlängerung nicht erkennbar gewesen (Az.: XII ZR 1/17).

Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat am 29.6.2017, genauso für Deutschland interessant, entschieden, Az. B-6573/2016.

Das Amtsgericht Würzburg hat in einem Urteil vom 24.5.2017, Az. 13 C 779/17, eine Paragrafen-Kette heraus gestellt, die jeder Jurist kennen muss, nämlich §§ 133, 157, 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). § 157 legt fest:

„Claudia Roth muss mit einem emotionalen Auftritt in Wahlkampfmanier klargemacht haben, dass die Grünen die in Deutschland zentrale Bedeutung des Themas Flüchtlinge bis heute nicht verstanden haben.

Erst jetzt vom BGH bekannt gegeben, Urteil vom 27. April 2017 - I ZR 55/16.