Während der Woche konzentrieren wir uns für unsere Zielgruppe auf das Recht in Wirtschaft und Gesellschaft; am Wochenende auf Unwirtschaftliches bis hin zum Humor. Material finden Sie demnach inbesondere für das Presse-, Äußerungs-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Verkehrsauffassungs-, Forschungs-, Datenschutz-, Nachbarrecht sowie zur Kanzleiorganisation. Humor und Witze würden zwar schon heute Stoff für ein Buch "15 Jahre Humor" bieten, sind jedoch nur zu einem geringen Teil suchfunktionsfähig verfasst.

Eine Eventfirma hat für ein Unternehmen zu einer „Bauernhofolympiade" eingeladen. Das Oberlandesgericht München bestätigte am 7.12.2017 ein erstinstanzliches Urteil, das zugunsten der Agentur, gegen eine Klage des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) entschieden hatte, (Az.: 29 U 2233/17).

Am 16. März 2017 hatten wir an dieser Stelle berichtet, dass der EuGH in einem Urteil vom 09.03.2017 - C-398/15 - entschieden hat: Es kann grundsätzlich - auch bei älteren Daten - nicht mit Erfolg verlangt werden, dass personenbezogene Eintragungen in Handelsregistern gelöscht oder anonymisiert werden. In diesem Sinne hat nun auch das LG Frankfurt am Main am 26.10.2017 - 2-03 O 190/16 mit folgenden Leitsätzen geurteilt:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 7.11.2017, Az.: 1 K 400/16.KO:

Ein Luxuswaren-Anbieter darf es seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eBay, Amazon, Marketplace oder andere Drittplattformen zu verkaufen, um deren Luxusimage sicherzustellen. Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Urteil vom 6.12.2017, Az.: C-230/16.

21 Schiedsrichter sind bereit. Der Leipziger Universitätsprofessor Christian Berger ist zum Präsidenten des Deutschen Medienschiedsgerichts gewählt worden. Seine erste Aufgabe soll es sein, das Schiedsgericht bekannter zu machen und die Schiedsgerichtsordnung weiter zu entwickeln.

Ist ein Rechtsanwalt beratend für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig, muss er dem Bundeszentralamt für Steuern zusammenfassende Meldungen übermitteln, in denen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) jedes Leistungsempfängers anzugeben ist. Wie der Bundesfinanzhof mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 27.9.2017 entschieden hat, dürfen Rechtsanwälte die Abgabe dieser Meldungen mit den darin geforderten Angaben nicht unter Berufung auf ihre anwaltliche Schweigepflicht verweigern (Az.: XI R 15/15). Weitere Einzelheiten zum Fall, wie sie der BFH aufführt: Eine Rechtsanwaltsgesellschaft erbrachte Leistungen an Unternehmer, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind. Der Ort der Leistungen lag somit nicht im Inland. Zudem waren die Leistungsempfänger in ihrem Ansässigkeitsstaat Steuerschuldner für die von der Klägerin bezogenen Leistungen. Dementsprechend erteilte die Rechtsanwalt-Gesellschaft Rechnungen ohne deutsche Umsatzsteuer.