So der BGH in einem nun bekannt gegebenen Urteil vom 9.11.2017, Az. I ZR 164/16.

Anmerkung
Was sich nach diesen Zeilen einfach darstellt, verlangt in Wirklichkeit eine komplizierte, umfangreiche Begründung. Das Urteil ist, soweit ersichtlich, noch nicht auf der Homepage des BGH veröffentlicht worden, wohl aber bei BeckRS 2017, 132438. Wer noch nicht darin geübt ist, für grenzüberschreitende Fälle zu argumentieren, muss sich erst mit Geduld einarbeiten. Schwierig ist bereits, die zutreffende Rechtsgrundlage zu finden.