Eine Eventfirma hat für ein Unternehmen zu einer „Bauernhofolympiade" eingeladen. Das Oberlandesgericht München bestätigte am 7.12.2017 ein erstinstanzliches Urteil, das zugunsten der Agentur, gegen eine Klage des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) entschieden hatte, (Az.: 29 U 2233/17).

Der Fall
Bei der von einer Agentur organisierten „Bauernhofolympiade" treten Mitarbeiter in Disziplinen wie Heugabelwerfen, Wettsägen und Traktorparcours gegeneinander an. Dies soll die Teilnehmer motivieren und den Zusammenhalt stärken.
Begründung
Bekannte Begriffe wie Olympia gehören zum allgemeinen Sprachgebrauch. Wenn sie benutzt werden und der Verkehr nur die Bezeichnung mit einem solchen bekannten Begriff assoziiert (hier: Olympische Spiele), wird der gute Ruf nicht rechtswidrig ausgenutzt. (Eine Irreführung verneinten auch schon die Parteien.)